Betreiber-Haftpflichtversicherung Photovoltaik. Condor Versicherung - Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen. Beschreibungen und Onlineantrag.

Betreiberhaftpflicht-Versicherung der Condor-Versicherung

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Betreiberhaftpflicht Condor

Kosten der Haftpflichtversicherung für Betreiber von Photovoltaikanlagen

Ab 52,80 EUR zzgl. Versicherungssteuer im Jahr.

Tarifkalkulation

Die Tarfierung der Betreiber-Haftpflichtversicherung erfolgt auf Basis der kWp-Leistung Ihrer Photovoltaikanlage.

Versicherungssummen

Die Versicherungssummen sind wie folgt definiert:

5 Mio. EUR pauschal für Personen- u. Sachschäden (1-fach max.)

  • inkl. Allmählichkeitsschäden (1-fach max.)
  • inkl. Bauherrenrisiko - als Bauherr für die Photovoltaikanlage (1-fach max.)

5 Mio. EUR EUR Vermögensschäden für Rückgriffsansprüche der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen (1-fach max. )

5 Mio. EUR Mietsachschäden durch Schäden aller Art und Abwässer (1-fach max.)

300.000 EUR Allgemeine Vermögensschäden (max. je Schadensfall)

5 Mio. EUR Umwelthaftpflicht-Basisversicherung (1-fach max.)

1 Mio. EUR Umweltschadens-Basisversicherung (max. je Schadensfall, SB 2.500 EUR)

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 250,— EUR

Versicherungsumfang

Betreiberhaftpflicht Condor Angebot

Versicherungsschutz wird auf Basis der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie den besonderen Bestimmungen und Vereinbarungen gewährt:

  • Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage zur Einspeisung von elektrischem Strom in des Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück.
  • Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
    • des Versicherungsnehmers als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer und Nutznießer von Grundstücken – nicht jedoch von Luftlandeplätzen – , Gebäuden, Anlagen oder Räumlichkeiten, die ausschließlich für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke des Versicherungsnehmers und seiner Betriebsangehörigen benutzt werden; Versichert sind hierbei Ansprüche aus Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z.B. bauliche Instandsetzung, Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung der Gehwege bei Winterglätte, Schneeräumen auf Gehwegen).
    • als Bauherr für die Photovoltaikanlage (Installation der Anlage, Umbauten, Reparaturen; Abbruch- und Aushubarbeiten).
    • wegen Vermögensschäden aus der Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Versorgungsstörungen gemäß § 6 der Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVB Elt V) vom 21.06.1979 oder gemäß § 18 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung der Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom September 2006 im Rahmen und Umfang dieser Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen.
    • wegen Beschädigungen, die durch Rauch, Ruß, Dämpfe, Abwässer, Niederschläge oder allmähliches Eindringen von Feuchtigkeit entstehen.
    • sämtlicher übrigen Betriebsangehörigen für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Versicherungsnehmer verursachen. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
    • der durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen für Ansprüche, die gegen sie aus Anlass der Ausführung dieser Verrichtungen erhoben werden.

Versicherungsumfang Umweltschadens-Basisversicherung

Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Umweltschaden ist eine Schädigung· von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,

  • der Gewässer
  • des Bodens

Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Versicherungsnehmer von einer Behörde oder einem sonstigen Dritten auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten der oben genannten Art in Anspruch genommen wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Versicherungsnehmer auf öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Grundlage in Anspruch genommen wird. Ausgenommen vom Versicherungsschutz bleiben jedoch solche gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Ansprüche, die auch ohne das Bestehen des Umweltschadensgesetzes oder anderer auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basierender nationaler Umsetzungsgesetze bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht werden könnten. Versicherungsschutz für derartige Ansprüche kann ausschließlich über eine Betriebs-, Berufs- oder Umwelt-Haftpflichtversicherung vereinbart werden.

Die oben aufgeführten Texte sind Auszüge aus den zugrundeliegenden Bedingungen und dementsprechend nicht abschließend. Hier finden Sie die gesamten zugrundeliegenden Bedingungen, Bestimmungen und Vereinbarungen

Wer kann die hier dargestellete Betreiber-Haftpflichtversicherung der Condor beantragen?

Jeder Betreiber einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage (auch auf einem landwirtschaftlich genutztem Gebäude und/oder Grundstück).

Haben Sie weitere Fragen?

Kein Problem, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an (+49 (0)2203/9888701).

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Unser Versicherungsangebot auf einen Blick:

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