Allmählichkeitsschäden

Der Begriff Allmählichkeitsschäden ist aus dem Bereich der Haftpflichtversicherung zuzuordnen. Darunter werden Sach-, Personen- und Vermögensschäden verstanden, die durch allmähliche Einwirkungen, gleich welcher Art, entstanden sind. Ausschlaggebend dabei ist nicht, ob der Schaden allmählich eingetreten ist, denn der Schaden kann auch plötzlich entstanden sein. Vielmehr ist ausschlaggebend ob das Ereignis, dass den Schaden ausgelöst hat, zu einer länger andauernden schädlichen Einwirkung geführt hat. Es lässt sich nicht genau festlegen, ab welcher Zeitdauer der Einwirkung bis zum Schadeneintritt als ‘allmählich’ anzusehen ist. Dies ist von der Einwirkung abhängig.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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