Definition und Erklärung Antragsteller - Photovoltaikversicherung

Photovoltaik-Versicherung Lexikon

Antragsteller

Der Antragsteller einer Versicherung ist der Versicherungsnehmer und somit der Vertragspartner des Versicherungsunternehmens. Er gibt den Antrag auf und zahlt den vereinbarten Versicherungsbeitrag. In der Photovoltaikversicherung versichert er Sachen (Peripherie der Photovoltaikanlage) gegen die im Versicherungsschein genannte Gefahr bzw. Gefahren. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Antragsteller (Versicherungsnehmer) derjenige, dem die Leistungen aus dem Vertrag zustehen.

Siehe auch Versicherte Sache

Datum der letzten Änderung: 29.01.2010

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