Folgebeitrag

Sind alle dem Erstbeitrag folgenden Beiträge. Die einzelnen Beiträge beziehen sich grundsätzlich auf die vertraglich vereinbarten Versicherungsperioden. Wann ein Folgebeitrag fällig wird, ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. Alle Versicherungsbeiträge (Erstprämie und Folgeprämie) sind im Voraus fällig. Die Zahlung der Beiträge durch den Versicherungsnehmer erfolgt üblicherweise durch manuelle Überweisung oder per Lastschrifteinzug. Der Versicherungsnehmer unterliegt der Rechtspflicht zur Beitragszahlung an den Versicherer.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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