Gefahr

Der Begriff Gefahr wird im Versicherungsbereich als “Möglichkeit der Entstehung eines Bedarfs” definiert. Das Versicherungsunternehmen ist durch den geschlossenen Versicherungsvertrag, gegen Zahlung eines Versicherungsbeitrages durch den Versicherungsnehmer, zur Gefahrtragung verpflichtet. Neben dem Begriff Gefahr findet auch der Begriff Wagnis Verwendung, welcher gleichbedeutend ist.

Im Rahmen der Photovoltaikversicherung besteht Versicherungsschutz für alle Gefahren, die von außen auf die stationär installierte Photovoltaikanlage einwirken und zu einem Sachschaden führen, sofern die jeweilige Gefahr nicht ausgeschlossen wird (Prinzip der Allgefahrenversicherung).

Eine von außen auf die Photovoltaikanlage einwirkende Gefahr ist z. B.


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