Karenzzeit

Die Karenzzeit wird in Tagen definiert und ist die Wartezeit, nach deren Ablauf eine Leistung im Rahmen der Ertragsausfall-Versicherung erfolgt. Die Karenzzeit orientiert sich meist an der Anlagengröße – je größer die Photovoltaikanlage, desto größer ist die Karenzzeit. Für kleinere Anlagen bis ca. 50 kWp wird in der Regel keine Karenzzeit vereinbart.

Beispiel:
Es wurde eine Karenzzeit von 2 Tagen vereinbart. Heute fällt die PV-Anlage aufgrund eines Überspannungsschaden komplett aus. Der Versicherer würde, nach Ablauf des zweiten Tages ab Schadeneintritt, die vereinbarte Entschädigung für den Ertragsausfall übernehmen.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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