Mindestbeitrag

Der Mindestbeitrag ist der Betrag, den die Versicherungsgesellschaft für ein bestimmtes Risiko erhebt. Auch dann, wenn die tarifmäßige Berechnung eigentlich geringer ausfällt.

Beispiel:

Die Photovoltaik-Versicherung kostet je kWp 6,00 EUR netto im Jahr. Die Photovoltaikanlage selbst hat 4 kWp. Rechnerisch ergibt dies ein Beitrag von 24,00 EUR. Der Versicherer hat jedoch einen Mindestbeitrag vorgeschaltet, d. h. er will kein Risiko zeichnen, welches nicht mindestens z. B. 60 EUR Nettobeitrag mit sich bringt. Somit wird er immer dann, wenn das rein rechnerische Ergebnis (Beitrag je kWp oder je Tausend EUR Investitionssumme x Beitragssatz) unterhalb des Mindestbeitrages fällt, den tariflichen oder vereinbarten Mindestbeitrag vorschalten. Unterschreitungen des Mindestbeitrages sind in der Regel nicht möglich.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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