Photovoltaik-Versicherung Lexikon
Sachschaden
Als Sachschaden bezeichnet man die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der versicherten Sache.
Datum der letzten Änderung: 26.01.2010
Als Sachschaden bezeichnet man die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der versicherten Sache.
Datum der letzten Änderung: 26.01.2010
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