Photovoltaik-Versicherung Lexikon
Totalschaden
Totalschaden, ein Begriff Sachversicherung. Als Totalschaden bezeichnet man solche Schäden, die wirtschaftlich gesehen nicht mehr behoben werden können. In dieser wird zwischen den folgenden Arten von Totalschäden unterschieden:
Datum der letzten Änderung: 29.01.2010
