Photovoltaik-Versicherung Lexikon
Versicherungsort
Versicherungsschutz besteht in der Regel nur innerhalb des Versicherungsortes (Installationsort der Photovoltaikanlage). Versicherungsort ist das im Versicherungsvertrag bezeichnete Betriebsgrundstück.
Je nach Anbieter, kann der Versicherungsschutz, ergänzend zu Abschnitt A § 4 ABE erweitert sein (Deckungserweiterung). Versicherungsschutz besteht dann auch außerhalb des Versicherungsortes, soweit Teile der versicherten Anlage zum Zweck von Reparatur- oder Überholungsmaßnahmen bewegt oder transportiert werden müssen.
Datum der letzten Änderung: 26.01.2010
