Definition und Erklärung Wiederbeschaffungswert - Photovoltaikversicherung

Photovoltaik-Versicherung Lexikon

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert von versicherten Sachen gleicher Art und Güte in einem neuwertigen Zustand (Neuwert).

Datum der letzten Änderung: 01.02.2010

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