Photovoltaikversicherung AXA ... günstig, sicher und kompakt.
Der neue Tarif zur AXA Photovoltaikversicherung – flexibel und kompatibel
- Antragstellung ab 150,00 € netto jährlich mit einer Selbstbeteiligung von wahlweise 250,— oder 500,— EUR je Schadenfall. Versicherungsschutz wird für alle stationär betriebenen, netzgekoppelten Photovoltaik-Dachanlagen gewährt. Hier geht es zum online Tarifrechner.
Welche Photovoltaikanlagen sind über das Konzept der AXA versicherbar?
Versicherbar sind in Deutschland stationierte netzgekoppelte Dach-, u. Fassadenphotovoltaikanlagen mit einer Leistung von max. 150 KWp. Weder die in dem Gebäude betriebene gewerbliche Tätigkeit, noch die Beschaffenheit des Gebäudes auf dem die Photovoltaikanlage installiert ist, haben eine Auswirkungen auf Antragstellung und Versicherungsschutz. Der Selbstbehalt je Sachschaden beläuft sich auf 250,— oder 500,— EUR (je nach Auswahl). Die integrierte Ertragsausfall-Versicherung sichert die Einspeiseerlöse nach einem Sachschaden für einen Zeitraum von wahlweise bis 3, 6 oder 12 Monate ab. Die vereinfachte, kundenorientierte Antragstellung, mit Verzicht auf einschränkende Risikofragen, runden das Angebot der der AXA Versicherung AG ab.
Welche Bestandteile der Photovoltaikanlage sind versichert?
Versichert gelten Bestandteile der stationär installierten und gewerblich genutzten (Einspeisung in das öffentliche Stromnetz) Photovoltaikanlage. Darunter fallen folgende Komponenten:

- Photovoltaikmodulen
- Modul-Trageeinrichtungen/ -Zubehör/ – Einbausätze
- Sonnenstandsnachführung
- Ladereglern
- Wechselrichter
- Transformatoren
- Erzeuger- und Einspeisereglern
- Überspannungsschutzeinrichtung
- zugehörige Gleich- und Wechselstromverkabelung
- Stromzähler im Eigentum und Zugriff des Versicherungsnehmers
sowie die erforderlichen Installations- und Montagearbeiten.
Wann leistet die Photovoltaikversicherung Schadensersatz?
Die Elektronikversicherung der AXA ist eine sogenannte Allgefahren-Deckung.
Versichert sind Schäden durch unvorhersehbare Ereignisse und das Abhandenkommen versicherter
Sachen, insbesondere durch
- Höhere Gewalt (z. B. Naturkräfte, wie Sturm, Hagel, Frost, Schneedruck)
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung
- Überspannung, Induktion, Kurzschluss
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
- Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler
- Tierverbiss
- ... sowie weitere nicht genannte Gefahren, sofern diese in den zugrundeliegenden Bedingungen nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung – Die Absicherung bei einem schadenbedingten Ausfall der Photovoltaikanlage
Kann Ihre Photovoltaikanlage aufgrund eines versicherten Sachschadens keinen oder nur eine Mindermenge an Strom produzieren, so erhalten Sie aus der Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Ertrags-Ausfallversicherung) — welche inklusive ist — eine Ausfallentschädigung.
Die Entschädigungsleistung beträgt pauschal 2,00 EUR pro Tag und KWp in den Sommermonaten (01.04.-30.09.) und pauschal 1,00 Euro pro Tag und kWp der ausgefallenen Leistung in den Wintermonaten (01.10.-31.03.). Die Leistungsdauer (Haftzeit) beträgt wahlweise 3, 6 oder 12 Monate. Die Karrenzzeit (Wartezeit) beträgt 2 Tage – somit setzt die Leistung mit dem 3 Tag nach Beginn der Unterbrechung oder der Beeinträchtigung ein.
Zusätzliche mitversicherte Leistungen der Photovoltaikversicherung
Folgende Kosten sind auf Erstes Risiko bis jeweils 15.000 EUR ohne Abzug eines zusätzlichen Selbstbehaltes beitragsfrei vereinbart:
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
- Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht
Vorsorgeversicherung
Für die während des jeweiligen Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen gilt eine Vorsorgeversicherung in Höhe von 20 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme vereinbart.
Vorzeitiger Deckungsbeginn
Nur für PV-Anlagen bis max. 50 KWp: Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der Betriebsfertigkeit der Photovoltaikanlage nach erfolgter Abladung der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt. Der Versicherungsschutz umfasst die Gefahren Einbruchdiebstahl, Raub sowie Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges seiner Teile oder seiner Ladung. Bei Schäden durch Einbruchdiebstahl gilt eine Selbstbeteiligung von 10 %, mindestens der Vertragsselbstbehalt, je Versicherungsfall vereinbart. Der Versicherungsschutz endet, wenn die Photovoltaikanlage abgenommen ist oder maximal einen Monat nach erfolgter Abladung der versicherten Sachen am Versicherungsort. Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte.
Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden
Mitversichert sind zusätzliche Kosten auf Erstes Risiko bis 3.000 Euro für schadenbedingte Reparaturarbeiten an Dächern und Fassaden, die als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der versicherten Photovoltaikanlage notwendig geworden sind.
Nicht versicherte Schäden
Wie bei jeder Photovoltaikversicherung die auf den ABE (Allgemeine Bedingungen der Elektronikversicherung) basiert, sind nicht versichert
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seines Repräsentanten
- Kriegsereignisse, hoheitliche Eingriffe, Innere Unruhen
- Kernenergie
- Erdbeben
- Abnutzung und Alterung, Verschleiß, normale Witterungseinflüsse
- Schäden für die ein Hersteller oder Lieferant einzustehen hat (auch Garantieansprüche)
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Zusammenfassung AXA Photovoltaikversicherung
AXA Photovoltaikversicherung |
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|---|---|
| Versicherungsbedingungen: | - Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABE 2008) - Besondere Vereinbarungen zur Elektronik-Versicherung von Photovoltaikanlagen bis 150 kWp |
| Versicherbare Photovoltaikanlagen: | alle netzgekoppelten Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden Versicherungsort: gewerblich und/oder privat genutzte Gebäude u. Grundstücke |
| Versicherungssumme / Leistung incl. Montagekosten maximal: | max. 150 KWp |
| Selbstbeteiligung: | wahlweise 250,-- oder 500,-- EUR je Schadenfall |
| Mindestprämie: | 150,-- EUR |
| Ausfallentschädigung: | - Leistung mit dem 3. Tag des Ertragsausfalles - Leistungsdauer wahlweise 3 Monate, 6 Monate (Zuschlag 20 %) oder 12 Monate (Zuschlag 30 %) - Entschädigungsleistung April bis September pauschal 2,-- EUR je kWp und Tag; Oktober bis März pauschal 1,00 EUR je kWp und Tag |
| Weitere versicherte Kosten: | Bis jeweils 15.000,- EUR sind kostenfrei mitversichert: - Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten - Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich - Bewegungs- und Schutzkosten - Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht |
| Montageversicherung: | Nein, separate Beantragung erforderlich |
| Vorsorgeversicherung: | Ja, in Höhe von 20 % |
| Preissteigerung: | Entschädigung gem. ABE |
| Landwirtschaftlicher Betrieb: | Ja, versicherbar |
| Eigenmontage (auch Teil-Eigenmontage): | Ja, ohne Zuschlag und Einschränkungen versicherbar |
| Überspannungsschutz: | nicht erforderlich |
| Blitzschutzanlage: | nicht erforderlich |
| Besonderheiten der hier angebotenen Photovoltaikversicherung der AXA: | - Vorzeitiger Deckungsbegin für Photovoltaikanlagen bis max. 50 KWp - Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden infolge eines Sachschadens an der Photovoltaikanlage bis 3.000 EUR auf Erstes Risiko |
| Tarifrechner und Onlineantrag: | Tarifrechner- und Onlineantrag zur AXA Photovoltaikversicherung |

