Photovoltaik Freiflächenanlage

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Photovoltaikversicherung VHV (Sonderkonzept rosa-photovoltaik.de) 2021
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Photovoltaikversicherung VHV (Standardtarif)
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Zugrundeliegende Bedingungen: • VHV Photovoltaikversicherung Exklusivkonzept rosa-photovoltaik.de
• Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABE 2011)
• Besondere Vereinbarung zur Elektronik- und Ertragsausfall-Versicherung von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen (BV EEV für PVA)
• Besondere Vereinbarung zur Minderertragsversicherung von Photovoltaik-Dachanlagen bis 50 kWp Stand 05.2012 - sofern vereinbart -
• Besondere Vereinbarung zur Versicherung von Solarstromspeichern für den Betrieb an netzgekoppelten Photovoltaikanlagen
• Deckungserweiterung zur Elektronik- und Ertragsausfallversicherung von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen 04.2019

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Photovoltaikversicherung VHV
• Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABE 2008)
• Besondere Vereinbarung zur Elektronik- und Ertragsausfall-Versicherung von Photovoltaikanlagen (PVA)
Gem. Konzept versicherbare Photovoltaikanlagen: • Alle Arten von Photovoltaik-Dachanlagen, Photovoltaik-Fassadenanlagen • Photovoltaikanlagen auf Sattel-, Pult-, Walm-, Schrägdach oder an der Fassade, Flachdachanlagen
Antragsvoraussetzungen: • Nicht versicherbar sind Photovoltaikanlagen-Prototypen • Anlagenalter max. 10 Jahre
• Nicht versicherbar sind Photovoltaikanlagen-Prototypen
• Nicht versicherbar sind Anlagen auf Gebäuden mit weicher Dachung (Bauartklassen IV und V)
landwirtschaftlicher Betrieb: • Ja versicherbar, Beitragszuschlag 75%. • Bei landwirtschaftlichen Gebäuden gilt das Feuerrisiko gemäß Abschnitt A § 2 Abs. 5 c) ABE nur dann versichert, wenn es vertraglich vereinbart wurde (Beitragszuschlag 100%)
max. Versicherungssumme / Leistung: 250.000 EUR über Online-Tarifrechner
Größere Anlagen auf Anfrage
50 kWp Leistung, darüber hinaus nur nach Angebotsanforderung
Selbstbeteiligung: Ohne Selbstbeteiligung, 150 EUR oder 250 EUR je Schadensfall. Abhängig von Investitionssumme und Leistung. Anlagenleistung bis 10 kWp = 150 EUR
Anlagenleistung über 10 kWp bis 50 kWp = 250 EUR je Schadensfall
Mindestbeitrag: 58,00 oder 75,00 EUR netto - Abhängig von gewünschter Investitionssumme und verbesserter Versicherungsleistung. 58,00 EUR netto
Beitragssatz: Für Photovoltaikanlagen bis 50.000 EUR:
58,00 EUR bis 75,00 EUR netto

Für PV-Anlagen über 50.000 EUR bis 125.000 EUR:
1,50 ‰ bei SB 250 EUR
+ 10% ‰ bei SB 150 EUR
2,40 ‰ für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp
2,40 ‰ für Photovoltaikanlagen bis 50 kWp
Beitragszuschlag in Höhe von 20% für Flachdachanlagen ohne bauseitige Verankerung
Ertragsausfall-Versicherung: ganzjährig pauschal 2,00 EUR je KWp / Tag
• Leistung ab dem Tag des versicherten Ausfalles (keine weitere Selbstbeteiligung)
• Leistungsdauer Ertragsausfallversicherung max. 6 Monate (Verlängerung der Haftzeit von 6 auf 12 Monate bei Sachschäden durch Feuer, Sturm oder Hagel)
für Anlagen bis 50 KWp ganzjährig pauschal 2,00 EUR je KWp
• Leistung ab dem zweiten Tag des versicherten Ausfalles
• Leistungsdauer Ertragsausfallversicherung max. 6 Monate
• für Anlagen über 50 KWp:
• 1,70 EUR in den Monaten Juni bis August
• 1,30 EUR in den Monaten April, Mai und September
• 0,50 EUR in den Monaten Oktober bis März
Kosten auf „Erstes Risiko“ Bis jeweils 50.000,- EUR auf Erstes Risiko sind mitversichert:
• Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
• Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
• Bewegungs- und Schutzkosten
• Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Luftfracht
• Feuerlöschkosten
Bis insgesamt 50.000,- EUR auf Erstes Risiko sind mitversichert:
• Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
• Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
• Bewegungs- und Schutzkosten
• Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Luftfracht
• Feuerlöschkosten
Feuerlöschkosten “ Versichert bis 50.000,- EUR auf Erstes Risiko Versichert bis 30.000,- EUR auf Erstes Risiko
Vorsorgeversicherung: • Ja, für die während des jeweiligen Versicherungsjahres vorgenommenen Anlagenerweiterungen gilt eine Vorsorgeversicherung in Höhe von 50 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme vereinbart. • Ja, für die während des jeweiligen Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen gilt eine Vorsorgeversicherung in Höhe von 20 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme vereinbart (max. 25.000 EUR)
Technologiefortschritt: • Sind für die versicherten Module nach einem Schadenfall serien mäßig hergestellte Ersatzteile nicht mehr zu beziehen, so leistet der Versicherer wie folgt: Ersetzt werden die vom Sachschaden betroffenen Module durch Module der aktuellen Nachfolgegeneration mit identischen oder vergleichbaren Leistungs- und Produkteigenschaften, soweit diese wiederbeschafft wurden. Module, die nicht vom Schaden betroffen sind, aber dennoch aus welchen Gründen auch immer ausgetauscht werden müssen, sind nicht Gegenstand dieser Versicherung. Abschnitt A § 7 Nr. 4 b) ABE 2011 gilt nicht. • Sind für die versicherte Sache nach einem Schadenfall serienmäßig hergestellte Ersatzteile nicht mehr zu beziehen, so leistet der Versicherer wie folgt: Ersetzt werden die vom Schaden betroffenen Anlagenteile durch Anlagenteile der aktuellen Nachfolgegene3 ration, mit identischen oder vergleichbaren Leistungs- und Produkteigenschaften, soweit diese wiederbeschafft wurden. Sonderanfertigungen werden bis 30 % über den Preis der Nachfolgegeneration reguliert. Anlagenteile, die nicht vom Schaden betroffen sind, aber dennoch aus welchen Gründen auch immer ausgetauscht werden müssen, sind nicht Gegenstand dieser Versicherung. Abschnitt A § 7 Abs. 4 b) ABE 2011 gilt nicht.
Preissteigerung: Im Schadenfall werden kurzfristige Preissteigerungen bis zu 30 % über der zuletzt vereinbarten Versicherungssumme gezahlt Im Schadenfall werden kurzfristige Preissteigerungen bis zu 20 % über der zuletzt vereinbarten Versicherungssumme gezahlt
Ausfall Wechselrichter ohne äußere Einwirkung Der Versicherer leistet bis maximal 1.000,00 EUR Entschädigung für einen Ertragsausfall gemäß Besondere Vereinbarungen Ziffer 7.2.1 infolge Ausfall von Wechselrichtern der versicherten Anlage, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist.
Abweichend von Abschnitt A § 2 Nr. 2 ABE 2011 leistet der Versicherer auf Erstes Risiko bis zu einem Betrag von 1.600 EUR auch Entschädigung für Wechselrichter der versicherten Photovolta-ikanlage, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist. Voraussetzung hierfür ist, dass die Wechselrichter zum Zeitpunkt des Schadens nicht älter als 12 Jahre seit der ersten Inbetriebnahme sind.
nicht versichert
Vorzeitiger Deckungsbeginn (Baudeckung) Der Versicherungsschutz beginnt entgegen Abschnitt A § 1 Nr. 1 Absatz 1 ABE 2011 bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage ab Abladung der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt. Der vorzeitige Versicherungsschutz endet, wenn die Anlage abgenommen ist oder maximal einen Monat nach erfolgter Abladung der versicherten Sachen am Versicherungsort. Maßgebend ist der früheste Zeitpunkt. Deckung für den vorzeitigen Versicherungsschutz besteht während der Bauphase für die Gefahren Einbruchdiebstahl, Raub, Brand, Blitz schlag, Explosion, gemäß Abschnitt A § 2 Nr. 5 a) bis c) ABE 2008 sowie Sturm ab Windstärke 8, Hagel, und einfacher Diebstahl verbauter Teile.
Für die Lagerung nicht verbauter Teile sind nachfolgende Sicherheitsanforderungen obligatorisch:
- rundum geschlossene Gebäude
- durch Schloss gesicherte Außentüre
- Isolierverglaste oder durch Gitter geschützte Fenster
nicht versichert
Erdbebenschäden bis zu 25 % der Versicherungssumme, maximal 50.000 EUR auch für Schäden, die während der Dauer von Erdbeben als deren Folge entstehen. bis zu 25 % der Versicherungssumme, maximal 50.000 EUR auch für Schäden, die während der Dauer von Erdbeben als deren Folge entstehen.
Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden infolge eines Sachschadens an der Photovoltaikanlage bis 30.000 EUR je Schadenereignis, auf Erstes Risiko bis 30.000 EUR je Schadenereignis, auf Erstes Risiko
Schadensuchkosten: bis 30.000 EUR bis 30.000 EUR
Sofortiger Reparaturbeginn: bis 10.000 EUR Schadenhöhe bis 5.000 EUR Schadenhöhe
Verzicht auf Restwertanrechnung von Altmaterial im Schadenfall: In Abänderung von Abschnitt A § 7 Nr. 2 und 3 ABE 2011 verzichtet der Versicherer bei der Entschädigung auf die Anrechnung von Werten des Altmaterials. nicht vereinbart
Mobile Peripherie: Mobile und fest installierte Peripherie- und Überwachungsgeräte sind auch außerhalb des Versicherungsortes mitversichert, sofern diese ausschließlich dem Betrieb oder der Überwachung der versicherten Anlage dienen. nicht versichert
PV-Anlage De-/Remontagekosten aufgrund von Gebäudeschäden bis 30.000 EUR + Ertragsausfall-Entschädigung (bis 2,00 EUR je KWp/Tag) mit einer Haftzeit (Leistungsdauer) von max. 1. Monat bis 30.000 EUR
Selbstmontage / Eigenmontage (auch Teilweise): • Ja, versicherbar (ohne Zuschlag). Versicherungsschutz besteht auch für Anlagen, die ganz oder teilweise in Eigenregie des Versicherungsnehmers montiert wurden. Die Installation hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen und die Anlage muss vor der Netzeinspeisung durch einen Elektrofachbetrieb abgenommen werden. • Ja, versicherbar (ohne Zuschlag). Versicherungsschutz besteht auch für Anlagen, die ganz oder teilweise in Eigenregie des Versicherungsnehmers montiert wurden. Die Installation hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen und die Anlage muss vor der Netzeinspeisung durch einen Fachbetrieb abgenommen werden.
GAP-Deckung Leistung beitragsfrei inklusive Leistung beitragsfrei inklusive
Fremdstrombezug bis 500 EUR bis 500 EUR
Solarstrom-Tankstelle / Ladestation für Elektrofahrzeuge mitversichert, sofern in der Versicherungssumme berücksichtigt mitversichert, sofern in der Versicherungssumme berücksichtigt
Energiespeicherversicherung mitversichert, sofern in der Versicherungssumme berücksichtigt (max. Kapazität 20 kWh) mitversichert, sofern in der Versicherungssumme berücksichtigt (max. Kapazität 20 kWh)
Besonderheiten (positiv o. negativ) • Exklusiv nur hier erhältliches Photovoltaikversicherung-Deckungskonzept mit Deckungserweiterungen
Tarifrechner / Angebotsrechner VHV Photovoltaikversicherung nicht bekannt

Hier erhalten Sie eine ausführliche Leistungsbeschreibung zu unserem Sonderkonzept auf VHV Photovoltaik-Versicherung

Dieser VHV Photovoltaikversicherung Tarifvergleich ist in kurzer, übersichtlicher Form und nicht abschließend dargestellt. Detaillierte Angaben finden sie in den jeweiligen VHV Leistungsbeschreibungen oder in den aktuell zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen. Tarife und Bedingungen zu dem hier nicht angebotenen Tarif (VHV Standardtarif) erhalten Sie direkt beim Versicherungsunternehmen.

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