Selbstbehalt

Mit Selbstbehalt bezeichnet man den finanziellen Anteil, für den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst aufkommt. Der Versicherer übernimmt nur die Kosten, die im Rahmen eines Schadenfalls über den Selbstbehalt hinausgehen. Der Selbstbehalt wird in der Regel pro Schadenfall vereinbart.

Datum der letzten Änderung: 06.12.2021


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