Unterversicherung

Kommt es zu einem versicherten Schaden und die Versicherungssumme ist zu diesem Zeitpunkt niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen, dann wird der Versicherer nur gemäß dem Verhältnis dieser beiden Summen zueinander regulieren, sofern kein Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde.

Im Rahmen von Photovoltaikversicherungen gibt es zwei gängige Werte, welche zur Prämienberechnung und zur Abbildung des Versicherungsschutzes herangezogen werden.

  1. Die Versicherungssumme
    Sie setzt sich aus dem gesamten Anschaffungswert inkl. Montage, Fracht, Zöllen zusammen. Bei Eigenmontage der PV-Anlage sind die Kosten welche ein Montageunternehmen veranschlagt hätte mit zu berücksichtigen.
  1. Die Anlagenleistung in kWp
    Anzugeben ist die Anlagenleistung in kWp (Killowatt-Peak) – gerundet auf 2 Stellen hinter dem Komma.

    Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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