{assign var="parent_menu" value="photovoltaik"} {assign var="title" value="Photovoltaik Minderertrag Versicherung Condor - Ertragsgarantie-Versicherung Photovoltaikanlage"} {assign var="description" value="Versicherung die Minderleistungen von Photovoltaikanlagen abfängt - Ertragsgarantieversicherung Condor"} {assign var="keywords" value="Photovoltaik Minderertrag-Versicherung, Condor Versicherung, Photovoltaik Ertragsgarantie-Versicherung, Photovoltaik Ertragsgarantieversicherung"}

Photovoltaik Minderertrag-Versicherung (Ertragsgarantieversicherung)

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Lang ersehnt und nun ist Sie da – die Minderertrag-Versicherung für Photovoltaikanlagen der Condor Versicherung. Ab sofort ist diese in Verbindung mit der Condor Photovoltaikversicherung über unsere Online-Tarifrechner erhältlich. Offiziell nennt sich das Versicherungsprodukt der Condor Versicherung Minderertrag-Versicherung, man könnte aber genauso gut Ertragsgarantieversicherung dazu sagen. Denn Gegenstand der Versicherung ist es, prognostizierte, jedoch nicht erzielte Erträge (Mindererträge) auszugleichen.

Im Detail funktioniert die Minderertragversicherung wie folgt:
Wird der vom Solarunternehmen prognostizierte Jahresenergieertrag (100%) um mehr als 10 % unterschritten, werden dem Betreiber der Photovoltaikanlage die nicht erzielten Erträge erstattet. Die Erstattung ist im Gesamten begrenzt auf 45 % des Jahresenergieertrages und bewegt sich immer im Minderertragrahmen von 45 und 90 %.

Beispiele zur Minderertrag-Versicherung:

  1. Die PV-Anlage hat einen Minderertrag von 20 %. Der Versicherer würde den Jahres-Minderertrag zu 10 % erstatten (80 bis 90 %).
  2. Der PV-Anlagen Minderertrag beträgt 55 %. Der Versicherer würde den Jahres-Minderertrag mit der Maximalerstattung in Höhe von 45 % regulieren (45 bis 90 %).
  3. Der Minderertrag der PV-Anlage beträgt 10 % des prognostizierten Jahres-Energieertrages. Es erfolgt keine Regulierung durch den Versicherer, da die 90 % des prognostizierten Jahres-Energieertrages nicht unterschritten wurden.

Der Versicherer ersetzt den Minderertrag, sofern dieser binnen 3 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Betriebsjahres geltend gemacht wird.

Photovoltaikversicherung Condor Angebot

In Abweichung zu §2 ABE 2008 gelten als versichert, anlagenspezifische Mindererträge verursacht durch:

Kosten der Minderertrag-Versicherung:

Der Jahresbeitrag beläuft sich auf max. 1,00 EUR je kWp/Jahr (Mindestbeitrag 15,00 EUR p.A.)

Alter der Photovoltaikanlage:

Bei Beantragung darf die Photovoltaikanlage maximal 1 Jahr alt sein (gerechnet ab Tag der Inbetriebnahme)



Der Produktbaustein Minderertragversicherung ist nur in Verbindung mit einer Photovoltaikversicherung (ABE Deckung) der Condor Versicherung erhältlich.

Haben Sie Fragen, so können Sie uns jederzeit kontaktieren.






Diese Darstellung ist nicht abschließend, ausschlaggebend sind die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen