Solarparkversicherung und Risikomanagement – Teil 2

In unserem letzten Post haben wir in einem ersten Teil über das Risikomanagement (Riskmanagement) einer Solarpark-Betreibergesellschaft berichtet und heute folgt der 𝐳𝐰𝐞𝐢𝐭𝐞 𝐓𝐞𝐢𝐥.

Unsere Erfahrung zeigt uns, dass das Thema Versicherungen oftmals nicht wirklich ernst genommen wird. Es werden teils Personen eines Unternehmens mit der Angebotsanforderung beauftragt, die keine technische Kenntnisse im Bereich PV haben, nicht über Änderungen informiert werden und auch keine Grundkenntnisse über PV-Versicherungen besitzen.

Angebotsanfrage ist Chefsache

Bereits die Angebotsanfrage ist ein Bestandteil des Riskmanagements eines Unternehmens, welches immer die Aufgabe der Geschäftsleitung (𝐬𝐢𝐞𝐡𝐞 𝐓𝐞𝐢𝐥 𝟏) sein muss. Es geht um Millionenbeträge und Unternehmen, sowie Existenzen, die abgesichert werden müssen.

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Sie sind keine standatisierten Produkte. Jedes einzelne Risiko wird individuell kalkuliert. Dazu wird ein Risikofragebogen vom Versicherungsunternehmen oder Makler angefordert. Dies ist ein Dokument, das von Versicherungsunternehmen verwendet wird, um Informationen über potenzielle Kunden und das zu versichernde PV-Projekt zu erhalten.

Je nach Art der Versicherung kann der 𝐑𝐢𝐬𝐢𝐤𝐨𝐟𝐫𝐚𝐠𝐞𝐛𝐨𝐠𝐞𝐧 unterschiedlichste Fragen beinhalten: Im Bereich der Solarpark-Allgefahrenversicherung sind es z.B. Fragen zur Firma, Ansprechpartner, Versicherungsort, Leistungsdaten, Investitionssumme, Peripherie-Daten, Diebstahl-Schutzmaßnahmen, Normen, Bodenbeschaffenheit usw..

Der Bogen ermöglicht den Versicherern das Risiko eines potenziellen Kunden angemessen zu bewerten. Basierend auf den bereitgestellten Informationen kann das Unternehmen entscheiden, ob es ein Angebot abgibt, zu welchen Konditionen dies erfolgt und welche Bedingungen daran geknüpft sind.

𝐓𝐢𝐩𝐩: Je weniger Fragen gestellt werden, desto besser!

Die Zuständigkeit für die Beantwortung des Fragebogens liegt beim potenziellen Kunden und eventuell späterem Versicherungsnehmer. Der Risikofragebogen wird später Bestandteil des Vertrages. Es ist demnach enorm wichtig, dass alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden, da falsche oder unvollständige Angaben dem Versicherer die Möglichkeit geben, den Versicherungsschutz einzuschränken oder gänzlich zu verweigern.

Sollten sich im Nachhinein Änderungen, z. B. beim Diebstahlschutz oder der Versicherungssumme ergeben, so ist dies dem Versicherungsunternehmen bzw. Versicherungsmakler anzuzeigen.

➡️Uns liegt viel daran, dass der Versicherungsprozess reibungslos verläuft und wir Sie dabei gut unterstützten können.
👍Hoffentlich konnten Sie aus diesen zwei Info-Teilen etwas mitnehmen. Kontaktieren Sie uns gern, für eine persönliche Beratung.

Solarparkversicherung und Risikomanagement – Teil 2

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