Haftzeit

Die Haftzeit ist ein Begriff der Ertragsausfall-Versicherung. Sie beziffert den Zeitraum der zugesagten Leistungserbringung in Monaten. Gängig ist eine Haftzeit von 3, 6, 9 oder 12 Monaten. Da sich der versicherte Ertragsausfall lediglich im Bereich der Feuer,- Hagel- u. Sturmschäden über einen Zeitraum von mehr wie 6 Monaten erstrecken kann, sollte für diese Gefahren eine Haftzeit von 12 Monaten vereinbart werden.

Anmerkung:
Für das Risiko Feuer, Sturm und Hagel sollte neben der ausreichenden Haftzeit auch die Wiederaufbauzeit des Gebäudes bzw. des Anlagenträgers berücksichtigt werden.
Hier ein Beispiel einer Deckungserweiterung aus unserem Condor Spezialkonzept:

Erweiterte Haftung für Dach- und Fassadenanlagen (zur Ertragsausfall-Versicherung)
Die Haftung des Versicherers gilt dahingehend erweitert, dass die Ausfallentschädigung im Rahmen der vereinbarten Haftzeit in Abhängigkeit von der Wiederherstellung des Gebäudes als Träger der versicherten Photovoltaikanlage erfolgt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Instandsetzung oder der Wiederaufbau des Gebäudes vom Eigentümer nicht schuldhaft verzögert wird und der Unterbrechungsschaden nicht aufgrund von behördlichen Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen vergrößert wird.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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