Photovoltaikversicherung im Wandel

Kaum ein Tag vergeht, an dem man nichts über Neuerungen im Bereich der Photovoltaikversicherung hört. Leider sind es in der letzten Zeit überwiegend schlechte Nachrichten. Schon vor zwei Jahren haben wir prophezeit, dass die Wahl der richtigen Versicherungsgesellschaft zukünftig von Bedeutung sein wird. Heute bekommen wir die Bestätigung, denn einige starke Photovoltaik-Versicherer haben aufgrund der Schadensituation quasi die Notbremse gezogen.

Höhere Risiken werden gekündigt

Ein großer amerikanischer Versicherer hat z. B. alle unliebsamen Photovoltaik-Risiken gekündigt. Darunter fielen z. B. Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Betrieben, auf niedrigen Dächern und auf Betriebsgebäuden mit erhöhter und leicht erhöhter Feuergefahr. Ähnliches haben auch Versicherungsnehmer von deutschen Versicherern erfahren.

Schäden führen vermehrt zu Vertragskündigungen

Zahlreiche Versicherer kündigen Verträge bereits nach einem Schaden. Hier kann man zweifelslos nicht alle Versicherer über einen Kamm scheren, da nicht jeder Einzelfall bekannt ist. Vor Jahren wurde gekündigt, wenn weitere Schäden an der Anlage vorprogrammiert waren und der Anlagenbetreiber nichts daran ändern wollte oder konnte. Heute merken wir jedoch, dass immer mehr Anfragen, mit einem gekündigten Vorvertrag aufgrund geringfügiger Vorschäden, an uns herangetragen werden.

Versicherungsschutz für ältere Anlagen wird abgelehnt

Da der Photovoltaikmarkt noch relativ neu ist, oder eher gesagt, erst in den letzten 6 bis 7 Jahren zum Massenmarkt wurde, haben die Versicherer, wie viele andere auch, erst ein mal Erfahrungen sammeln müssen. Heute ist alles transparenter, mit Statistiken belegt und somit kalkulierbarer. Das allerdings bewegt die Anbieter von Photovoltaikversicherungen immer mehr dazu, ältere Photovoltaikanlagen nicht mehr zu versichern, da das Schadenrisiko bzw. die Schadenhöhe und auch die Auswirkung von Langzeitschäden mit steigendem Alter zu nimmt. So haben viele Versicherungsunternehmen bereits heute Annahmerichtlinien, die besagen, dass nur noch Neuanlagen oder Anlagen bis zu einem Maximalalter von z. B. 3 oder 5 Jahren angenommen werden.

Fazit:

Gerade Betreiber von älteren Photovoltaikanlagen (älter 5 Jahre) werden heute und auch zukünftig nur noch erschwert einen adäquaten Versicherungsschutz im Rahmen einer guten Allgefahrenversicherung erhalten. Sind zudem Vorschäden zu verzeichnen, so kann es durchaus sein, dass der Versicherungsschutz nur mit einer enorm hohen Selbstbeteiligung und einem entsprechend hohem Beitrag erhältlich ist oder eventuell gänzlich abgelehnt wird. Noch schlechter schaut es aus, wenn der Versicherer aufgrund von Schäden den Vertrag kündigt – einen Folgeversicherer mit sehr guten Leistungen zu finden, dürfte nahezu aussichtslos sein!

Wer in der Vergangenheit lediglich auf günstige Beiträge achtete, oder die Photovoltaikanlage in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen hat um eventuell später eine Photovoltaik-Allgefahrenversicherung zu beantragen, sollte möglichst schnell umsteigen. Denn ist die Photovoltaikanlage zu alt oder gar mit Schäden belastet, könnte es zu spät sein.rosa-photovoltaik.gif

P.S.: Hat bereits jemand Erfahrungen mit den hier beschriebenen Praktiken gemacht, so freuen wir uns über einen entsprechenden Kommentar!

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