Solarpflicht für gewerbliche Neubauten und Parkplätze in Rheinland Pfalz

Ab dem 01.01.2023 gilt in Rheinland-Pfalz eine Solarpflicht. Sie betrifft Gewerbeneubauten und die dazugehörigen gewerblichen Parkflächen. Parkbereiche mit mehr als 50 Stellflächen sind mit Solaranlagen zu überdachen. Die Regierungskoalition aus SPD, FDP und B90/Grünen brachte den Gesetzesvorschlag noch vor der Sommerpause ein. Das Parlament bewilligte jetzt den Entwurf.

Es gibt Ausnahmeregelungen

Das neue Gesetz greift dort, wo der Betrieb einer Photovoltaikanlage wirtschaftlich sinnvoll ist. Nicht bei verschatteten Gebäuden oder Parkflächen. Keine Pflicht zur Installation einer Solaranlage besteht bei unterirdischen Bauvorhaben, Unterglasanlagen, Zelten und Kulturräumen für Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen. Das gleiche gilt für provisorische oder temporäre gewerbliche Bauten. Die Pflicht entfällt auch, wenn der Betrieb aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht zumutbar ist oder die geplante Nutzungsdauer des Gebäudes 20 Jahre unterschreitet. Damit das neue Gesetz zur Anwendung kommen kann, muss der gewerblich genutzte Neubau über eine Nutzfläche von mindestens 100 Quadratmetern verfügen.

Es ist auch möglich, ersatzweise andere Außenflächen des Gebäudes oder Gebäude in unmittelbarer räumlicher Umgebung zu nutzen, um der Solarpflicht nachzukommen. Bei den Parkplätzen entfällt die Pflicht, wenn sich die Stellflächen nicht direkt an einer öffentlichen Straße befinden.

Es gibt noch ein Menge zu tun, um die gesteckten Klimaziele zu erreichen

Geht es nach den Vorstellungen der Landesregierung, dann ist Rheinland Pfalz zwischen den Jahren 2035 und 2040 komplett klimaneutral. Erklärtes Ziel: Ab dem Jahr 2030 den Strombedarf nur noch über erneuerbare Energien zu decken.

Sollen die Klimaziele zu den avisierten Terminen erreicht sein, sind die Investitionen in die Windkraft zu verdoppeln und im Photovoltaikbereich zu verdreifachen. Es ist als wichtig und unabdingbar, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nach diesem ersten Schritt auch weiterhin aktiv vorangetrieben wird.

Dazu ein Kurzfilm des SWR. Dauer: 4:54 Minuten.

Video

Photovoltaikanlagen vor unvorhersehbaren Gefahren schützen

Photovoltaikanlagen sind mit hohen Investitionskosten verbunden. Zur Werterhaltung ist das Investment bestmöglich abzusichern. Sinnvollerweise mit einer Allgefahrenversicherung. Sie schützt die Solaranlage vor unvorhersehbaren Gefahren und Risiken wie Sturm, Hagel, Diebstahl, Brand, Blitzschlag, Kurzschluss, Überspannung, Schneedruck, Tierverbiss und vielem mehr. Auch Innere Betriebsschäden sind mit abgedeckt.

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Solarpflicht für gewerbliche Neubauten und Parkplätze in Rheinland Pfalz

Ein Gedanke zu „Solarpflicht für gewerbliche Neubauten und Parkplätze in Rheinland Pfalz

  • 10. November 2021 um 20:33 Uhr
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    Danke für eure Arbeit. Ich finde diesen Artikel wirklich informativ und habe ihn mit Spannung gelesen.
    Macht weiter so.

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