Stiftung Warentest und Photovoltaik-Versicherungen im Vergleich – meine Meinung

Am 14.02.2024 hat die Stiftung Warentest einen Vergleich von 80 Photovoltaik-Versicherungen auf der eigenen Website herausgegeben. Da Photovoltaikversicherungen das Spezialgebiet unseres Maklerunternehmens sind, habe ich mir den Vergleich direkt durchgelesen. Ich musste feststellen, dass der gesamte Inhalt des Vergleichs eher einer Auflistung von Versicherern gleicht, die nach schwachen Leistungskriterien von Stiftung Warentest festgelegt wurden. Es gilt zu beachten, dass der Fokus des Vergleichs auf PV-Zusatzversicherungen zur Gebäudeversicherung und nicht auf eigenständigen Photovoltaikversicherungen liegt.

Diverse Aussagen des Vergleichs von Stiftung Warentest sind sehr kritisch zu betrachten. Besonders im Hinblick auf nicht versierte PV-Anlagenbetreiber kann der Vergleich mehr verwirren als aufklären und vielleicht sogar zu falschen Entscheidungen führen. Meine Gründe für diese Aussage stelle ich im Folgenden dar:

Welche PV-Anlage wird zum Vergleich herangezogen?

Eine Photovoltaik-Dachanlage wird von den meisten Versicherungsunternehmen nach der Leistung in kWp und der Gesamt-Investitionssumme sowie der Installationsart bewertet.

Stiftung Warentest vergleicht ausschließlich eine Anlagengröße. Im Vergleich wird eine 7 kWp Photovoltaikanlage mit Energiespeicher, einer Gesamt-Investitionssumme von 20.000 EUR und einer Installation durch einen Fachbetrieb herangezogen.

Warum wurde keine 11 kWp Anlage oder eine höhere Versicherungssumme herangezogen? Warum wurden keine selbstmontierten Anlagen berücksichtigt? Gelten die Tarife auch für aufgeständerte und/oder beschwerte PV-Anlagen? Welche Obliegenheiten müssen eingehalten werden (z.B. Wartungen)?

Die Vermutung liegt nahe, dass die Auswahl bewusst getroffen wurde, um die Auswahl der Versicherer nicht (noch) stärker zu beschränken.

Welcher Versicherungsschutz soll mindestens gegeben sein?

Interessant wird es erst, wenn die durch Stiftung Warentest festgelegten Mindestanforderungen für den Schutz einer Photovoltaik-Anlage genauer betrachtet werden:

  • Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel
  • Elementarschäden
  • Schäden durch Wasser, Feuchtigkeit , Frost u. Eisgang
  • Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles
  • Bedienungsfehler, unsachgemäße Handhabung , Ungeschicklichkeit
  • Konstruktions-, Material-, u. Ausführungsfehler
  • Diebstahl und Einbruchdiebstahl
  • Tierverbiss
  • Schäden durch Überspannung, Überstrom und Überspannung

Für einzelne der  oben genannten Positionen können auch Summenbegrenzungen vorliegen, die in der Photovoltaikversicherung nicht üblich sind!

Die Definition des Mindestversicherungsschutzes verwundert mich. Es gibt zahlreiche weitere Risiken, die auch bei einer 7kWp-Anlage versichert sein sollten, um bestmöglich geschützt zu sein.

Was passiert, wenn das Dach, auf dem die Photovoltaik-Anlage befestigt wurde, beschädigt wird? Wer übernimmt die Kosten für die De- und Remontage, für innere Betriebsschäden am Wechselrichter oder für Technologiefortschritt bei Wiederbeschaffung oder Wiederaufbau nach einem Schaden?

Reichen die Mindestanforderungen für die Versicherung einer Photovoltaikanlage?

Ein klares Nein aus meiner Sicht. Stiftung Warentest hat 80 Tarife von 50 Gesellschaften aufgeführt (überwiegend Wohngebäude-Zusatztarife). Wird der Filter auf die, meiner Meinung nach, viel zu niedrigen Mindestanforderungen gesetzt, bleiben 33 Tarife übrig. Werden die Mindestanforderung etwas höher angesetzt, so wie wir es empfehlen würden, bleiben vermutlich wenige, meist eigenständige Photovoltaikversicherungen übrig.

Stiftung Warentest führt zudem nicht alle Photovoltaikversicherer (Versicherungsgesellschaften) auf und lässt spezialisierte Versicherungsmakler mit Sonderkonzepten außen vor.

Der Vergleich wird auch in den Printmedien veröffentlicht und kann nur statisch und sehr begrenzt erfolgen. Aber dennoch darf der Leser erwarten, dass  von Stiftung Warentest fundierte, aussagekräftige Daten geliefert werden. Leider werden Empfehlungen und Aussagen getätigt, die meiner Meinung nach, nicht tragbar sind.

Diese Meinung möchte ich an folgenden Beispielen erläutern:

Versicherungsschutz erst bei Betriebsfertigkeit

Meist setzt der Versicherungsschutz erst bei Betriebsfertigkeit ein, so eine Passage im Artikel. Viele eigenständigen Photovoltaikversicherungen beinhalten bereits die so genannte Baudeckung. Sie besagt, dass der Versicherungsschutz ab der verschlossenen Lagerung am Versicherungsort beginnt. Gleichzeitig ist die verbaute Peripherie bis zur Fertigstellung gegen Feuer, Sturm, Hagel versichert. Diese Deckung sollte nicht vernachlässigt werden, da es immer wieder zu Verzögerungen in der Lieferkette und der Montage kommt.

Schadenregulierung und Zeitwert

Sind Teile der Anlage nach einem Schadensfall nicht mehr zu beziehen, ersetzt der Versicherer häufig nur den Zeitwert, so Stiftung Warentest. Dass einige eigenständige Photovoltaikversicherungen den Technologiefortschritt (Wiederbeschaffungskosten für die aktuelle Nachfolgegeneration) mitversichern, bleibt im Vergleich außen vor.

Schäden durch Tierverbiss

Stiftung Warentest ist der Meinung, dass 500 bis ca. 1.000 EUR für Schäden durch Tierverbiss ausreichend sind. Die Realität sieht leider anders aus. Zeigt der Wechselrichter einen Fehler (z. B. Isolationsfehler) an, wird zuerst der Schaden gesucht. Der Fachbetrieb fährt zur versicherten Anlage und misst diese durch. Wurde der Schaden lokalisiert bzw. eingegrenzt, wird ein neuer Termin vereinbart. In diesem Zuge müssen in der Regel PV-Module demontiert werden. Je nach Dachbeschaffenheit muss ein Arbeitsgerüst bereitstehen bevor der Fachbetrieb die Module demontieren und den eigentlichen Tierverbiss, der auch an mehreren Stellen sein kann, finden und reparieren kann. Nach Reparatur werden die PV-Module wieder montiert und die Anlage wird erneut durchgemessen. Ist alles in Ordnung, wird das Gerüst abgebaut. Hierbei gilt zu beachten, dass eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung  von den 500 bis ca. 1.000 EUR abgezogen wird!

Empfehlung Wohngebäudeversicherung

Stiftung Warentest empfiehlt und forciert in dem Vergleich den Einschluss in eine Wohngebäudeversicherung, was für mich als auf PV-Versicherungen spezialisierter Makler, nicht nachvollziehbar ist. Laut Vergleich beträgt der Mittelwert des Jahresbeitrages für einen Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung ca. 77,00 EUR im Jahr. Der Mittelwert für eine eigenständige Photovoltaikversicherung mit mehr Versicherungsumfang beträgt 86,00 EUR im Jahr. Die Leistungen bei einem Einschluss in der Wohngebäudeversicherung sind meist deutlich geringer und zudem ist der Beitragsunterschied im Vergleich zur eigenständigen PV-Versicherung kaum wahrnehmbar.

Wechseln des Versicherers nur wegen dem Baustein Photovoltaik?

Im Bereich „Unser Rat“ befürwortet Stiftung Warentest einen Wechsel des Gebäudeversicherers, sofern dieser keinen Zusatzbaustein „Photovoltaik“ anbietet. Alternativ wird empfohlen eine separate Photovoltaikversicherung abzuschließen. Eine Wechselempfehlung ausschließlich aufgrund des Bausteins „Photovoltaik“ in der Wohngebäudeversicherung, ist meines Erachtens, verantwortungslos. Insbesondere, wenn Vorschäden vorhanden sind, es sich um einen Altbau handelt oder insgesamt um ein erhöhtes oder besonderes Risiko. An dieser Stelle könnte guter Rat teuer werden!

Alles in einem Vertrag – ist das wirklich besser?

Die Aussage, dass es besser ist, alle Risiken in einem Vertrag zu haben, um im Schadensfall nur mit einem Versicherer zu tun zu haben, ist sehr einseitig. Was möchte der Kunde? Mehr Versicherungsleistung oder keinen Aufwand? Wohngebäude und Photovoltaik zu trennen ist häufig sinnvoller, da die eigenständige Photovoltaikversicherung in der Regel umfangreichere Leistungen beinhaltet. Zudem gehen mögliche Schäden nicht zu Lasten der Gebäudeversicherung. Der Mehraufwand im Schadensfall hält sich in Grenzen, zumal die Versicherer im Schadensfall untereinander kommunizieren. Kommt es zu einem Brand im Haus, kommt die Gebäudeversicherung für das Gebäude und die  Photovoltaikversicherung für die Photovoltaikanlage auf. Gemeinsam zu tragende Kosten der Versicherer werden quotiert und in der jeweiligen Höhe getragen.

Das sind  unsere Mindestanforderungen zur Photovoltaikversicherung

Seit 2007 bieten wir eigenständige Photovoltaikversicherungen (Allgefahrenversicherungen) unterschiedlicher Risikoträger an. In regelmäßigen Abständen werden die angebotenen Photovoltaikversicherungen (Sondervereinbarungen) immer wieder auf Marktgegebenheiten geprüft und angepasst. Unsere Mindestanforderungen zur Photovoltaikversicherung, auch für kleine PV-Anlagen, schauen wie folgt aus:

  • Versicherungsschutz vor Betriebsfertigkeit (Baudeckung)
  • Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Leitungswasser Sturm und Hagel
  • Schäden durch Überspannung, Überstrom, und Überspannung
  • Schäden durch Wasser, Feuchtigkeit , Frost u. Eisgang
  • Schäden durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner
    Ladung
  • Elementarschäden
  • Sachschäden durch Bedienungsfehler, unsachgemäße Handhabung , Ungeschicklichkeit
  • Sachschäden durch Konstruktions-, Material-, u. Ausführungsfehler
  • Diebstahl und Einbruchdiebstahl, Vandalismus
  • Mehrkosten durch Technologiefortschritt
  • Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit
  • Tierverbiss
  • Ertragsausfallversicherung (bis 12 Monate)
  • Mehrkosten durch Fremdstrombezug
  • Innere Betriebsschäden an elektronischen Bauteilen (z. B. Wechselrichtern)
  • Ertragsausfall durch “Innere Betriebsschäden” an elektronischen Bauteilen
  • De- und Re-Montagekosten aufgrund von Gebäudebeschädigungen
  • Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden
  • Erdbeben bis zur Versicherungssumme
  • Schadensuchkosten
  • Vorsorgeversicherung bis 50% der Versicherungssumme
  • Wegfall der Restwertanrechnung im Schadenfall
  • Bruch der transparenten Moduloberfläche
  • Mehrkosten infolge Preissteigerungen
  • Regressverzicht
  • Unterversicherungsverzicht
  • GAP-Deckung – Differenzentschädigung Zeitwert u. Kredit
  • Mitversicherung Energiespeicher

Für einzelne Positionen liegen Summenbegrenzungen vor!

Fazit

Ich persönlich finde den Vergleich von Stiftung Warentest sehr gewagt, zum einen weil er zu statisch ist und zu viele Fragen offen lässt. Zum anderen forciert der Vergleich den Zusatzbaustein „Photovoltaik“ innerhalb der Wohngebäudeversicherung ohne Rücksicht auf die meist besseren Leistungen und den geringen Beitragsunterschied einer eigenständigen Photovoltaikversicherung.  Die Leistungen, die den Unterschied zwischen einer Standard- und einer guten Photovoltaikversicherung ausmachen wurden gänzlich außen vor gelassen. Ich kann diese Vorgehensweise von Stiftung Warentest nicht nachvollziehen, da auch an kleinen PV-Anlagen Schäden auftreten können, die über die Mindestanforderungen von Stiftung Warentest hinaus reichen. Zur Entscheidungshilfe würde ich den Vergleich nicht heranziehen wollen.

Unseren Kunden würde ich den Schutz gemäß der Mindestanforderung von Stiftung Warentest nicht anbieten. Das liegt daran, dass wir nahezu alle möglichen Schadensfälle kennen und davon ein möglichst breites Spektrum absichern.

Wer eine leistungsstarke und preislich interessante Photovoltaikversicherung wünscht, sollte seinen Versicherungsmakler oder einen Spezialisten in diesem Segment kontaktieren. Dieser kann eine entsprechende Beratung nach den Kundenbedürfnissen leisten. Wer es sich zutraut, kann sich im Vorfeld über passende eigenständigen Photovoltaikversicherungen im Internet informieren. Wichtig ist, dass immer die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten beachtet werden.

 

 

Stiftung Warentest und Photovoltaik-Versicherungen im Vergleich – meine Meinung

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