| Photovoltaikversicherung CONDOR ![]() |
Photovoltaikversicherung VHV ![]() |
Photovoltaikversicherung AXA ![]() |
Photovoltaikversicherung HELVETIA ![]() |
Photovoltaikversicherung R+V |
Photovoltaikversicherung Mannheimer (Lumit) |
Photovoltaikversicherung Gothaer |
Photovoltaikversicherung HDI-Gerling |
Photovoltaikversicherung BASLER |
Photovoltaikversicherung Waldenburger |
Photovoltaikversicherung Hanauer |
Photovoltaikversicherung SunSafe100 |
Photovoltaikversicherung DBV-Winterthur |
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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zugrundeliegende Bedingungen: | • Exklusivkonzept Photovoltaikversicherung Condor 11.2009 • Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE 01.2008) • Klauseln zu den ABE für die Versicherung von Photovoltaikanlagen (01.2008) • Besondere Vereinbarung Nr. 90020 zur Versicherung von Photovoltaikanlagen • Besondere Vereinbarung 6307 (08) zur Ertragsausfall-Versicherung für PV-Anlagen (Nur hier erhältliches exklusives Sonderkonzept mit Deckungserweiterungen) |
• Exklusivkonzept Photovoltaikversicherung VHV 04.2009 • Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABE 2008) • Besondere Vereinbarung zur Elektronik- und Ertragsausfall-Versicherung von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen (PVA) Stand 04.2009 (Exklusive Sondervereinbarung mit Deckungserweiterungen) |
• Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABE 2008) • Besondere Vereinbarungen zur Elektronik-Versicherung von Photovoltaikanlagen bis 150 kWp (Stand 12.2009) |
• Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE 2008) • Besondere Vereinbarungen und Klauseln zur Photovoltaik-Versicherung |
• Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABE) – Stand 01.2008 • BV und Klauseln 06.2008 |
• Allgemeine Bedingungen 2008 für die Sachversicherung der Mannheimer Versicherung AG(Mannheimer AB-Sach ´08) • LUMIT®- Bedingungen 2008 für die Versicherung von Solaranlagen (®Lumit VB 08) |
• Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABE) – Stand 01.2008 • Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung (AMBUB 2008) |
• Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABE) – Stand 01.2008 • Besondere Bestimmungen zur Elektronik- / Elektronikbetriebsunterbrechungsversicherung für gewerblich genutzte Solaranlagen (Photovoltaik) Tarif 09.2008 |
• Allgemeine Bedingungen für die Photovoltaikversicherung der Basler Versicherungen (PV-ABE 2008) • weitere im Antrag bzw. Angebot genannten besonderen Bedingungen, Vereinbarungen u. Klauseln |
• Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE 01.2008) • Erläuterungen und Klauseln für die Waldenburger Photovoltaik-Police (01.01.2008) • Tarif 10.2009 |
• Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABE) – Stand 01.2008 • Klauseln für die Elektronik-Versicherung (zu den ABE) 01.2008 |
• Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABE) – Stand 01.2008 • Klauseln für die Elektronik-Versicherung (zu den ABE) 01.2008 |
• Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABE) Fassung 2001 (Stand 01.2008) • Klauseln für die Elektronik-Versicherung (01.2008) Bitte beachten: Dieser Tarif ist nicht mehr erhältlich. |
| Gem. Konzept versicherbare Photovoltaikanlagen: | • Photovoltaik-Dachanlagen welche auf Sattel-, Pult, Walm-, Schräg- o. Flachdach bzw. Fassade installiert sind | • Photovoltaik-Dachanlagen welche auf Sattel-, Pult, Walm-, Schrägdach oder Fassade installiert sind | • Freiflächen-, Dach- und Fassaden-Photovoltaikanlagen | • Boden-, Wand- und Dach-Photovoltaikanlagen | • Boden-, Fassaden- und Dach-Photovoltaikanlagen | • Boden-, Fassaden- und Dach-Photovoltaikanlagen | • Boden-, Fassaden- und Dach-Photovoltaikanlagen | • Fassaden- und Dach-Photovoltaikanlagen | • Dach- u. Fassaden-Photovoltaikanlagen | • Photovoltaik-Dachanlagen welche auf Sattel-, Pult, Walm- o. Schrägdach installiert sind | • Photovoltaik-Dachanlagen welche auf Sattel-, Pult, Walm-, Schräg- o. Flachdach bzw. Fassade installiert sind | • Photovoltaik-Dachanlagen welche auf Sattel-, Pult, Walm-, Schräg- o. Flachdach installiert sind | • Alle Dach- und Fassaden-Photovoltaikanlagen |
| Antragsvoraussetzungen: | • Nicht versicherbar sind Photovoltaikanlagen-Prototypen • Das Gebäude muss der Bauartklasse oder Fertighausgruppe I oder II entsprechen. Abweichungen BAK = Anfrage |
• Nicht versicherbar sind Photovoltaikanlagen-Prototypen |
• Nicht versicherbar sind Photovoltaikanlagen-Prototypen u. Nullserien Kein Versicherungsschutz für Brand, Blitzschlag, Explosion bei • Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Betrieben oder Gebäuden • Gebäuden, deren Außenwände ganz oder überwiegend aus Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung oder Kunststoff bestehen • Dacheindeckungen, die ganz oder überwiegend aus Holz, Reed, Schilf, Stroh oder Kunststoff bestehen. |
./. | • Für das Gebäude auf dem die Photovoltaikanlage installiert ist, muss eine Gebäude-Feuerversicherung bestehen. • Die Photovoltaikanlage (versicherte Sachen) müssen von einem Fachbetrieb installiert und abgenommen worden sein. • Für Fassaden- und Bodenanlagen sowie Unterschreiten der Mindesthöhe (Traufe) von 2,50 m bei Dachanlagen: Anfrage Fachabteilung |
• Die Dimensionierung des Montagesystems einschließlich aller Befestigungen und der aufzubringenden Belastung erfolgte
entsprechend der DIN 1055. • Das Montagegestell ist in den Funktionspotenzialausgleich einbezogen worden. • Die PV-Anlage wurde in ein bestehendes Gebäudeblitzschutzsystem mit Hilfe eines Blitzschutzfachbetriebes einbezogen. • Die Installation der Anlage erfolgte weder ganz noch teilweise in eigener Regie des Betreibers. • Es liegt ein Prüfzertifikat für die Module nach DIN EN 61215 (kristalline Module) bzw. nach DIN EN 61646 (Dünnschicht- Module) vor. Die Module genügen den Sicherheitsanforderungen gem. E DIN IEC 61730. • Bei Dachanlagen: Die Tragfähigkeit der Unterkonstruktion und der Alterungszustand der Dachhaut wurden beurteilt. • Bei aufgeständerten Flachdachanlagen: Die Verankerung bzw. die Auflast wurde entsprechend der rechnerischen Nachweise bzw. der Statik ausgeführt. • Die Befestigung der Module oder des Montagesystems erfolgte nicht durch Verklebung oder Magnetkraft. • Bei den verwendeten Modulen handelt es sich nicht um sogenannte flexible Module auf Metall oder Kunststofffolien. • Flachdächer (dachparallele Montage) sind nicht versicherbar. |
Das Feuerrisiko wird ausgeschlossen sofern die Anlage auf
- Gebäuden in nicht massiver Bauweise (z. B. Scheunen, Holzbauten, Reithallen, Gewächs- u. Treibhäuser etc.) - Gebäuden von Betrieben mit erhöhtem Feuerrisiko, z.B. Intensiv-Tierhaltung, Sägewerke, Chemikalienherstellung, Polsterei) - landwirtschaftlichen Gebäuden installiert sind. |
• Zu versichernde Photovoltaikanlage muss zum nächsten stehenden oder fließenden Oberflächengewässer einen Abstand von
mind. 500 Meter haben. • Die Mitversicherung des Feuerrisikos bei Anlagen auf folgenden Betriebsarten ist anfragepflichtig: Aufbereitung von Textilabfällen, Bar, Bettfedernreinigung, Chemikalienherstellung, Chemische Reinigung, Diskothek, Eroscenter, Farben-, Lackherstellung, Flaschnerei, Gebrauchttextilienhandel, Handel über 2000 m², Holz-, Geflecht-, Korbwarenhandel, Jugendheim, Jugendzentrum, Kaffeerösterei, Klempnerei, Kokerei, Kunststoff-, Gummiwarenhandel, Kunststoffverarbeitung, Kürschnerei, Lackiererei, Lager höherer oder höchster Gefahr, Massagesalon, Möbelhandel, Mühle, Pappe-, Papierherstellung / Verarbeitung, Polsterei, Polstermöbelherstellung, Sägewerk, Spenglerei, Spielhalle, Stundenhotel, Tanzlokale, Ton-Bild-, Datenherstellung, Torfbetrieb, Weberei |
• Alter der zu versichernden Photovoltaikanlage max. 8 Jahre • Nicht versicherbar sind Photovoltaikanlagen-Prototypen oder Einzelanfertigungen • Nicht versichert sind Sachen, die sich in einem schlechten Pflegezustand befinden sowie PV-Anlagen für die serienmäßige Ersatzteile nicht lieferbar sind bzw. eine Reparatur wegen der Ersatzteilbeschaffung nur mit erheblichen Kosten oder hohem Zeitaufwand möglich ist (z.B. Hersteller außerhalb der EU). |
• Versicherbar sind nur Anlagen, die von einem Fachbetrieb nach anerkannten Regeln der Technik installiert und abgenommen sind (keine Selbstmontage). • Betreiber/Nutzer der Anlage ist nicht der Hersteller oder Lieferant. • Dachhöhe größer 3 m |
• Das Gebäude muss der Bauartklasse I oder II entsprechen. • Das Gebäude muss ständig bewohnt sein, oder befindet sich in der unmittelbaren Nähe eines bewohnten Gebäudes • Die Unterkonstruktion muss der DIN 1055 entsprechen, ansonsten ist ein Nachweis oder Gutachten zu erbringen. • Die Photovoltaikanlage darf max. 5 Jahre alt sein. • Nicht versicherbar sind Gebäude mit Heu- oder Strohlager • Ist ein außerer Blitzschutz vorhanden, muss dieser in den letzten 5 Jahrer überholt worden sein. |
• Das Gebäude muss ständig bewohnt sein, oder befindet sich in der unmittelbaren Nähe eines bewohnten Gebäudes • Nicht versicherbar sind Gebäude mit Heu- oder Strohlager über 3 m³ • Bei Eigenmontage muss die Unterkonstruktion der DIN 1055 entsprechen. • Die Photovoltaikanlage darf max. 5 Jahre alt sein. |
• Die PV-Anlage muss mit einem Überspannungsschutz ausgerüstet sein. (Mindestanforderung: Varistoren im Wechselrichter) • Die Photovoltaikanlage muss nach anerkannten Regeln der Technik, sowie den VDE-Richtlinien installiert werden. • Es muss eine Abnahme durch einen Fachbetrieb erfolgen |
| landwirtschaftlicher Betrieb: | • Ja versicherbar. Ohne Risikozuschlag, wenn im landwirtschaftlichen Gebäude oder in unmittelbarer Umgebung keine leicht entzündlichen Stoffe (z.B. Stroh und Heu) gelagert werden. Ansonsten Risikozuschlag 20 % | • Ja versicherbar, wenn im landwirtschaftlichen Gebäude oder in unmittelbarer Umgebung keine leicht entzündlichen Stoffe (z.B. Stroh oder Heu) gelagert werden. | • Ja, versicherbar - bei gleichzeitigem Ausschluss von Brand, Blitzschlag, Explosion (gem. Klausel TK 1210) | • Ja, versicherbar ( + 20 % Risikozuschlag) | • Ja, versicherbar. Werden in dem Gebäude Stroh, Heu oder andere leicht brennbare Stoffe gelagert, wird ein Beitragszuschlag von 40 % erhoben. | • Ja, versicherbar (+ 30 % Risikozuschlag) | • Ja, versicherbar, sofern das Gebäude massiv gebaut ist. Risikozuschlag 30 % | • Die Mitversicherung des Feuerrisikos bei Anlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden ist anfragepflichtig. Keine weitere Tarifaussage. | • Anlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden und auf holzbe- und -verarbeitenden Betrieben können nur versichert werden, wenn die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion ausgeschlossen werden. Landwirtschaftliche Gebäude sind: • Gebäude mit Nutztierhaltung • Scheunen, Lagerhallen, Maschinenhallen • Gebäude ohne feste Wandung und/oder festes Dach Holzbe- und -verarbeitende Betriebe sind insbesondere • Sägewerke • Schreinereien • Tischlereien |
Ja, versicherbar, sofern für das Gebäude auf dem die Photovoltaikanlage installiert wird/wurde kein erhöhtes Feuerrisiko besteht. | • Ja, versicherbar, wenn im landwirtschaftlichen Gebäude oder in unmittelbarer Umgebung keine leicht entzündlichen Stoffe (z.B. Stroh und Heu) gelagert werden. Direktionsanfrage erforderlich. | • Ja, versicherbar, wenn keine Stroh und/oder Heu im Gebäude gelagert wird. Das Gebäude muss bewohnt sein, oder sich in bewohnter Umgebung befinden. | • Ja, versicherbar |
| max. Versicherungssumme / Leistung: | 300 KWp Leistung ~ 1,4 Mio. EUR Größere Anlagen auf Anfrage |
2 Mio. EUR (ca. 450 KWp Leistung) Größere Anlagen auf Anfrage |
150 KWp | 2. Mio. EUR | 200 KWp | 200 KWp | 100 KWp | max. 500.000 EUR / 180 KWp | max. 1.000.000 EUR | max. 1.500.000 EUR | 200.000 EUR | 500.000 EUR | 500.000 EUR (mind. 3 KWp – max. 100 kWp Leistung) |
| Mindestbeitrag: | 75,00 EUR netto bzw. 90,00 EUR mit Minderertrag-Versicherung | 60,00 EUR netto SB 150,-- EUR 79,20 EUR netto ohne SB |
150,00 EUR netto | 70,00 EUR für PV-Anlagen auf rein zu Wohnzwecken genutzen Gebäuden/Grundstücken 140,00 EUR für PV-Anlagen auf gewerblich genutzten Gebäuden/Grundstücken |
150,00 EUR netto inkl. 20% schadenabhängiger Sondrrabatt bis zu einer Schadenquote von 60%. Inklusive Mehrjährigkeitsrabatt. |
150,-- bis 160,-- EUR je nach Anlagenart (siehe auch Besonderheiten) |
175,-- EUR netto | Investitionssumme bis 100.000 EUR = 250,00 EUR netto Investitionssumme > 100.000 = 357,00 EUR netto Investitionssumme > 200.000 EUR = 418,00 EUR Investitionssumme > 250.000 EUR = 485,00 EUR Investitionssumme > 500.000 EUR = Anfrage |
85,00 EUR für die Schrägdach-Photovoltaikanlage oder integriert in Flachdach oder Fassade bis max. 50 KWp 250,00 EUR für die Schrägdach-Photovoltaikanlage oder integriert in Flachdach oder Fassade größer 50 KWp 250,00 EUR für alle aufgeständerten Flachdachanlagen nach Schwerlastverfahren |
70,00 EUR | 45,00 EUR netto | 45,00 EUR netto | 150,00 EUR netto |
| Beitragssatz: | Staffelung nach Leistung (kWp) der Photovoltaikanlage Siehe Tarifrechner |
Für PV-Anlagen bis 50.000 EUR: Pauschal 60,00 EUR netto bei einer Selbstbeteiligung von 150 EUR Pauschal 79,20 EUR netto ohne Selbstbeteiligung Für PV-Anlagen über 50.000 EUR bis 250.000 EUR: 1,50 ‰ bei SB 250 EUR 1,8 ‰ bei SB 150EUR Größere PV-Anlagen: siehe Tarifrechner Beitragszuschläge: Photovoltaikversicherung für Flachdachanlagen (aufgeständert): jeweils + 20% Beitragsnachlass: Alle Prämien reduzieren sich um 10 %, wenn eine funftionsfähige Gebäude-Blitzschutzanlage installiert ist, welche keine Antragsvoraussetzung darstellt. |
1,6 ‰ (250 EUR SB) 1,4 ‰ (500 EUR SB) |
1,80 ‰ für dachmontierte Anlagen 2,05 ‰ für wandmontierte Anlagen 2,65 ‰ für boden/freiflächenmontierte Anlagen |
bis 50.000 EUR VS: 150,00 EUR (Mindestbeitrag) 50.001 - 150.000 EUR: 3,00 ‰ 150.001 - 250.000 EUR: 2,7 ‰ über 250.000 EUR: 2,4 ‰ Alle Angaben beinhalten bereits den schadenabhängigen Sonderrabatt (SF-Rabatt) in Höhe von 20 % Beitragszuschläge: + 40 % für weiche Dachung (z.B. Reetdach) + 40 % für Lagerung von Stroh/Heu oder andere leicht entzündliche Stoffe + 20 % wenn kein Blitzschutz oder Überspannungsschutz vorhanden ist |
11,60 EUR/KWp Schrägdächer (dachparallele Montage) 12,90 EUR/KWp Schrägdächer (aufgeständerte Montage) 11,60 EUR/KWp Schrägdächer (dachintegrierte Montage) 12,90 EUR/KWp Flachdächer (aufgeständerte Montage mit Verankerung im Dach) 12,90 EUR/KWp Flachdächer (aufgeständerte Montage mit Gewichtsbelastung) 12,90 EUR/KWp Fassaden (vertikale oder aufgeständerte Montage) 12,90 EUR/KWp Sonstige Montageorte Bitte beachten: Die Ertragsausfallversicherung wird gesondert berechnet Beitragszuschläge: + 10 % Beitragszuschlag, soweit Risikoort in Schneelastzone 2a oder 3 + 25 % Beitragszuschlag, soweit es sich um nachgeführte Anlagen handelt (Direktionsanfrage) + 20 % Beitragszuschlag bei ganz oder teilweise offenen Gebäuden + 30 % Beitragszuschlag bei ganz oder teilweise Nutzung des Gebäudes für landwirtschaftliche Zwecke + 30 % Beitragszuschlag bei ganz oder teilweise Nutzung des Gebäudes durch Sägewerke + 30 % Beitragszuschlag bei ganz oder teilweise Nutzung des Gebäudes durch Recyclingbetriebe aller Art + 20 % Beitragszuschlag bei Gebäuden der Bauartklassen (BAK) III bis V oder der Fertighausgruppe (FHG) III (Bei Gebäuden der BAK III und FHG III entfällt der Beitragszuschlag, wenn das Gebäude bewohnt ist) + 5 % (Zone 1) bzw. 7,5 % (Zone 2) Beitragszuschlag bei Einschluss des Erdbebenrisikos (nicht möglich bei Versicherungsorten der Erdbebenzone 3) + 5 % Beitragszuschlag bei Einschluss von Schäden durch Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen oder innere Unruhen |
175,-- EUR netto Festbeitrag Elektronik - u. Betriebsunterbrechungsversicherung für Anlagen bis 10 kWp 250,-- EUR netto Festbeitrag Elektronik - u. Betriebsunterbrechungsversicherung für Anlagen bis 20 kWp 20 - 50 kWp = 2,9 ‰ Elektronikversicherung + 8,4 ‰ Betriebsunterbrechungsversicherung 50 - 75 kWp = 2,6 ‰ Elektronikversicherung + 7,7 ‰ Betriebsunterbrechungsversicherung 75 - 100 kWp = 2,4 ‰ Elektronikversicherung + 7,0 ‰ Betriebsunterbrechungsversicherung |
unter 100.000 EUR = 3,00 ‰ 100.000 bis 150.000 EUR = 2,40 ‰ 150.000 bis 200.000 EUR = 2,10 ‰ 200.000 bis 250.000 EUR = 1,95 ‰ 250.000 bis 500.000 EUR = 1,80 ‰ > 500.000 = Anfrage |
1,80 ‰ - Schrägdach-Photovoltaikanlage oder integriert in Flachdach oder Fassade bis max. 50 KWp 2,00 ‰ - Schrägdach-Photovoltaikanlage oder integriert in Flachdach oder Fassade größer 50 KWp 3,40 ‰ - alle aufgeständerten Flachdachanlagen nach Schwerlastverfahren –10 % Nachlass für Vertragslaufzeit 3 Jahre –15 % Nachlass für Ausschluß der Sachgefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel) |
Schräg- und Flachdachanlagen auf Privaten Wohnhäusern = 1,96 ‰ Schräg- und Flachdachanlagen auf gewerblich genutzten Gebäuden = 2,38 ‰ Schräg- und Flachdachanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Gebäuden (ohne erhöhte Feuergefahr) = 2,72 ‰ |
1,60 ‰ Basissatz Beitragszuschläge: + 0,24 ‰ wenn kein Überspannungsschutz nach VDE (DIN V0185) vorhanden + 0,40 ‰ Zuschlag für Fassaden- und aufgeständerte Anlagen + 0,32 ‰ Zuschlag für Eigenmontage |
1,75 ‰ Basissatz Beitragszuschläge: + 0,32 ‰ Zuschlag für aufgeständerte Anlagen + 0,24 ‰ Zuschlag für Eigenmontage (muss nach DIN 1055 erfolgen) + 0,16 ‰ bei Verlängerung der Ertragsausfallversicherung Haftzeit von 3 (90 Tage) auf 6 Monate (180 Tage). |
1,6 ‰ |
| Selbstbeteiligung: | 0-10,99 kWp = 0,- bis max. 100,00 EUR je Schadenfall (Integralfranchise, d.h. der Versicherungsnehmer trägt den Schaden, der den so genannten Franchisebetrag (100,00 EUR) nicht übersteigt, selbst. Wird der Franchisebetrag im Schadensfall überschritten, wird keine Selbstbeteiligung in Abzug gebracht (ohne Selbstbeteiligung). 11-25 kWp = 0,- bis max. 150,00 EUR je Schadenfall (Integralfranchise - siehe oben) 26-51 kWp = 0,- bis max. 200,00 EUR je Schadenfall (Integralfranchise - siehe oben) 51-100 kWp = 200 EUR 101-200 kWp = 250 EUR 201-300 kWp = 500 EUR je Schadenfall |
Ohne SB, 150 oder 250 EUR je Schadensfall (gestaffelt nach Höhe der Versicherungssumme) | Wahlweise 250 oder 500 EUR je Schadenfall | 250 EUR je Schadenfall | 250,00 EUR |
Selbstbehalt Schrägdach-, Flachdach-, Fassadenanlagen: Anlagen bis 5 KWP = 150,00 EUR Anlagen bis 100 KWp: 250,00 EUR Standard (ohne Beitragsnachlass) 500,00 EUR (Beitragsnachlass 7,5 %) 1.000,00 EUR (Beitragsnachlass 15,0 %) 2.500,00 EUR (Beitragsnachlass 22,5 %) 5.000,00 EUR (Beitragsnachlass 30,0 %) 10.000,00 EUR (Beitragsnachlass 35,0 %) Anlagen über 100 KWp: 500,00 EUR Standard (ohne Beitragsnachlass) 1.000,00 EUR (Beitragsnachlass 10,0 %) 2.000,00 EUR (Beitragsnachlass 15,0 %) 5.000,00 EUR (Beitragsnachlass 22,5 %) 10.000,00 EUR (Beitragsnachlass 30,0 %) 20.000,00 EUR (Beitragsnachlass 35,0 %) Freiflächenanlagen / Sonstige Montageorte bis 200 KWp: 500,00 EUR Standard (ohne Beitragsnachlass) 1.000,00 EUR (Beitragsnachlass 15,0 %) 2.000,00 EUR (Beitragsnachlass 20,0 %) 5.000,00 EUR (Beitragsnachlass 25,0 %) 10.000,00 EUR (Beitragsnachlass 30,0 %) 20.000,00 EUR (Beitragsnachlass 35,0 %) Zusätzlicher SB von 25% bei Diebstahlschäden an Solarmodulen von Dachanlagen, wenn diese • auf einem unbewohnten oder bewohnten Gebäude in Alleinlage außerhalb geschlossener Ortschaften befindet oder der Abstand zwischen Dachkante/Dachrinne und Erdboden weniger als 3 Meter beträgt. Zusätzlicher SB von 25% bei Diebstahlschädenan Solarmodulen von Fassadenanlagen, wenn der Abstand zwischen Unterkante der Anlage und dem Erdboden weniger als 3 Meter beträgt. Dieser zusätzliche Selbstbehalt an Solarmodulen gilt nicht, wenn • ein Montagesystem mit Diebstahlsicherung oder • entwendungssichere Verschraubungen für die Modulbefestigung oder • eine permanente Überwachung der Anlage mittels elektronischer Detektionsmaßnahmen inkl. Aufschaltung auf ein Wachunternehmen vorgesehen wurden. Zusätzlicher SB von 25 % bei Diebstahlschäden an Wechselrichtern, die außerhalb eines allseits verschlossenen Gebäudes montiert wurden und deren Abstand zum Erdboden weniger als 3 Meter beträgt. Der zusätzliche Selbstbehalt an Wechselrichtern gilt nicht, wenn ein Wechselrichter mit Diebstahlschutz verwendet wurde. Bitte Besonderheiten des Tarifs beachten! |
150 EUR je Schadenfall | 250,00 EUR (Standard) 500,00 EUR (10 % Nachlass) 1.000,00 EUR (15% Nachlass) Vertrags-Mindestbeitrag nach Nachlässen = 150,00 EUR |
150,00 EUR für die Schrägdach-Photovoltaikanlage oder integriert in Flachdach oder Fassade bis max. 50 KWp 250,00 EUR für die Schrägdach-Photovoltaikanlage oder integriert in Flachdach oder Fassade größer 50 KWp 250,00 EUR für alle aufgeständerten Flachdachanlagen nach Schwerlastverfahren |
150,00 EUR | 0,- EUR je Schadenfall bis 50.000 EUR Investitionssumme 200,- EUR je Schadenfall bis 100.000 EUR Investitionssumme 250,- Eur je Schadenfall über 100.000 EUR Investitionssumme |
0,- EUR je Schadenfall bis 100.000 EUR Investitionssumme 200,- EUR je Schadenfall über 100.000 EUR Investitionssumme |
200 EUR je Schadenfall (insgesamt für Sachschaden und Ausfallentschädigung) |
| Ausfallversicherung: |
Ausfallentschädigung: 2,50 EUR je kWp/Tag
Haftzeit (Leistungsdauer): 6 Monate (Verlängerung der Haftzeit von 6 auf 12 Monate bei Schaden durch Feuer, Sturm oder Hagel) Karenzzeit (Wartezeit): 0-10,99 kWp = 0 Tage 11-50 kWp = 0 Tage 51-100 kWp = 1 Tag 101-200 kWp = 2 Tage 201-300 kWp = 2 Tage |
Für PV-Anlagen bis 50.000 EUR Versicherungssumme • Leistung ab Tag des versicherten Ausfalls (keine weitere Selbstbeteiligung) • Leistungsdauer max. 6 Monate • April bis September 2,50 EUR je kWp • Oktober bis März 1,50 EUR je kWp Für PV-Anlagen von 50.000 bis 250.000 EUR Vericherungssumme: • Leistung nach dem 2 Tag des versicherten Ausfalls (keine weitere Selbstbeteiligung) • Leistungsdauer max. 6 Monate • April bis September 2,50 EUR je kWp • Oktober bis März 1,50 EUR je kWp Für PV-Anlagen über 250.000 EUR Versicherungssumme: • Leistung nach dem 2. Tag des Ausfalls (keine weitere Selbstbeteiligung) • Leistungsdauer max. 6 Monate Berechnungsformel: Jahresertragsausfall-Versicherungssumme (=Jahres-Einspeisevergütung)./. 365 Tage x Anzahl Ausfalltage x Faktor • 1,7 in den Monaten Juni bis August • 1,3 in den Monaten April, Mai und September • 0,5 in den Monaten Oktober bis März Für alle Größen von Photovoltaikanlagen gilt: Bei Unterbrechungsschäden durch Feuer, verlängert sich die Haftzeit (Leistungsdauer) auf insgesamt. 12 Monate. |
• Leistung ab dem 3. Tag des Ertragsausfalles • Leistungsdauer max. 3 Monate; verlängerbar auf 6 Monate (Zuschlag 20 %) oder 12 Monate (Zuschlag 30 %) • April bis September pauschal 2,50 EUR je kWp • Oktober bis März pauschal 1,00 EUR je kWp |
• Leistung ab dem 3. Tag des Ausfalls (keine weitere Selbstbeteiligung) • Leistungsdauer 3 Monate 2,- EUR je kWp/Tag |
Karenzzeit: 0 Tage Haftzeit: 90 Tage Ausfallentschädigung: 2,50 je KWp/Tag, maximal die tatsächlich entgangene Einspeisevergütung |
Bitte beachten: Die Ertragsausfallversicherung wird gesondert mit folgenden Optionen berechnet: Anlagen bis 10 KWp: Karenzzeit: ohne Leistungsdauer: 3 Monate Beitragszuschlag: keiner Anlagen über 10 KWp: • Karenzzeit: 2 Tage Haftzeit: 3 Mon. Zuschlag: 10,00 % • Karenzzeit: 3 Tage Haftzeit: 3 Mon. Zuschlag: 9,00 % • Karenzzeit: 4 Tage Haftzeit: 3 Mon. Zuschlag: 8,2 % • Karenzzeit: 5 Tage Haftzeit: 3 Mon. Zuschlag: 7,6 % • Karenzzeit: 7 Tage Haftzeit: 3 Mon. Zuschlag: 6,8 % • Karenzzeit: 10 Tage Haftzeit: 3 Mon. Zuschlag: 5,8 % • Karenzzeit: 14 Tage Haftzeit: 3 Mon. Zuschlag: 4,8 % • Karenzzeit: 7 Tage Haftzeit: 4 Mon. Zuschlag: 22,50 % • Karenzzeit: 7 Tage Haftzeit: 5 Mon. Zuschlag: 25,00 % • Karenzzeit: 7 Tage Haftzeit: 6 Mon. Zuschlag: 27,5 % • Tagesentschädigung: EUR 2,00 je kWp (in der Zeit vom 01.04. bis 30.09.) • Tagesentschädigung: EUR 1,00 je kWp (in der Zeit vom 01.10. bis 31.03.) • Haftzeit bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm und Hagel: 12 Monate |
Karenzzeit:
Anlagen bis 20 kWp = 0 Tage Anlagen ab 20 kWp = 2 Tage Haftzeit: 3 Monate Ausfallentschädigung je Tag: 01.04. - 30.09. je KWP 2,00 EUR 01.10. - 31.03. je KWP 1,00 EUR 5.000 EUR Maximalentschädigung für Anlagen bis 20 kWp |
Entschädigt wird die entgangene Einspeisevergütung, max. Tagesentschädigung 2,00 €/kWp • Haftzeit 3 Monate • Karrenzzeit 2 Tage • Ausfallentschädigung für Anlagen bis 50 KWp über o .g. Beitragssätze einkalkuliert. • Ausfallentschädigung für Anlagen über 50 KWp = 20 % Zuschlag auf Elektronikdeckung |
Entschädigungsleistung: • April bis September 2,00 EUR KWp/Tag • Oktober bis März 1,00 EUR je KWp/Tag • Haftzeit 6 Monate • Karrenzzeit 0 Tage für Anlagen bis 50 KWp • Karrenzzeit 2 Tage für Anlagen über 50 KWp und alle aufgeständerten Flachdachanlagen nach Schwerlastverfahren • Haftzeitverlängerung auf 12 Monate = Zuschlag 20 % auf Nettobeitrag (s. o.) |
Ausfallentschädigung: 2,50 EUR je kWp/Tag
Haftzeit (Leistungsdauer): 6 Monate (gem. Tarif 10.2009) Karenzzeit (Wartezeit) = 0 Tage |
• vom 01.10. bis 31.03. 1,00 EUR je kWp/Tag • vom 01.04. bis 30.09. 2,00 EUR Haftzeit 90 Tage • Über diese Tagesentschädigungssätze hinausgehende höhere Erträge werden dann erstattet, wenn diese durch den Versicherungsnehmer nachgewiesen werden. Karenzzeit (Wartezeit): • bis 50.000 EUR Investitionssumme = 0 Tage • bis 100.000 Investitionssumme = 1 Tag • über 100.000 Investitionssumme = 2 Tage |
• vom 01.10. bis 31.03. 1,00 EUR je kWp/Tag • vom 01.04. bis 30.09. 2,00 EUR • Haftzeit 90 Tage • Über diese Tagesentschädigungssätze hinausgehende höhere Erträge werden dann erstattet, wenn diese durch den Versicherungsnehmer nachgewiesen werden. Karenzzeit (Wartezeit): bis 100.000 EUR Investitionssumme = 0 Tage über 100.000 Investitionssumme = 2 Tage Eine Verlängerung der Leistungsdauer auf 6 Monate (Ertragsausfallversicherung) ist gegen Zuschlag (+0,16 ‰) möglich. |
• max. 2,50 EUR je kWp installierter Leistung pro Tag (Jahreszeit unabhängig) • Haftzeit 3 Monate • Keine Karrenzzeit • SB 200,• EUR (insgesamt für Sachschaden und Ausfallentschädigung) |
| Erweiterte Haftung Ertragsausfall z. B. bei Wiederaufbau des Gebäudes |
Die Haftung des Versicherers gilt dahingehend erweitert, dass die Ausfallentschädigung im Rahmen der vereinbarten Haftzeit in Abhängigkeit von der Wiederherstellung des Gebäudes als Träger der versicherten Photovoltaikanlage erfolgt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Instandsetzung oder der Wiederaufbau des Gebäudes vom Eigentümer nicht schuldhaft verzögert wird und der Unterbrechungsschaden nicht aufgrund von behördlichen Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen vergrößert wird. | keine Aussage im Bedingungswerk | keine Aussage im Bedingungswerk | keine Aussage im Bedingungswerk | keine Aussage im Bedingungswerk | keine Aussage im Bedingungswerk | keine Aussage im Bedingungswerk | keine Aussage im Bedingungswerk | keine Aussage im Bedingungswerk | keine Aussage im Bedingungswerk | keine Aussage im Bedingungswerk | keine Aussage im Bedingungswerk | keine Aussage im Bedingungswerk |
| Kosten auf „Erstes Risiko“ | Je nach Anlagengröße von 20.000,- bis 35.000 EUR auf Erstes Risiko sind kostenfrei mitversichert: • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich • Bewegungs- und Schutzkosten • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Luftfracht • Feuerlöschkosten inkl. Gebühren (20.000,- EUR) |
Bis jeweils 30.000,- EUR auf Erstes Risiko sind kostenfrei mitversichert: • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich • Bewegungs- und Schutzkosten • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Luftfracht • Feuerlöschkosten |
Bis jeweils 15.000,- EUR auf erstes Risiko sind kostenfrei mitversichert: • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich • Bewegungs- und Schutzkosten • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Luftfracht |
Bis jeweils 10.000,- EUR auf erstes Risiko sind kostenfrei mitversichert: • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich • Bewegungs- und Schutzkosten • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Luftfracht |
Bis jeweils 15.000,- EUR auf erstes Risiko sind kostenfrei mitversichert: • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich • Feuerlöschkosten • Bewegungs- und Schutzkosten • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Luftfracht |
Bis jeweils 15.000,- EUR auf erstes Risiko sind kostenfrei mitversichert: • Schadensuchkosten • Kosten für Maurer- und Stemmarbeiten • Bewegungs- und Schutzkosten • Luftfrachtkosten • Aufräumungs- und Entsorgungskosten • Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen |
Bis jeweils 2.500,- EUR auf erstes Risiko sind kostenfrei mitversichert: • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten • Bewegungs- und Schutzkosten • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten • Kosten für Gerüststellung einschließlich Kosten für Dachdeckerarbeiten die der Versicherungsnehmer in Folge eines Versicherungsfalles aufwenden muss. |
Diese Kosten für • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich • Bewegungs- und Schutzkosten • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Luftfracht gelten jeweils bis auf 10 % der Gesamtversicherungssumme, mindestens aber 5.000 €, höchstens jedoch auf insgesamt 25.000 € je Schadenereignis maximiert. |
Bis jeweils 2.500,- EUR auf erstes Risiko sind kostenfrei mitversichert: • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich • Bewegungs- und Schutzkosten • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung (bis 10.000 EUR), Bergungsarbeiten, Luftfracht |
Bis insgesamt 25.000 EUR sind auf Erstes Risiko kostenfrei mitversichert: • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich • Bewegungs- und Schutzkosten • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Luftfracht |
Bis insgesamt max. 15.000,- EUR (je Position 5.000 EUR) auf erstes Risiko sind kostenfrei mitversichert: • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten • Bewegungs- und Schutzkosten • Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten; Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums; Luftfracht |
Bis insgesamt max. 20.000,- EUR auf erstes Risiko sind kostenfrei mitversichert: • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten • Bewegungs- und Schutzkosten • Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten; Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums; Luftfracht |
Bis jeweils 15.000,- EUR auf erstes Risiko sind kostenfrei mitversichert: • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich • Bewegungs- und Schutzkosten • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Luftfracht |
| Montageversicherung: | nein, separate Beantragung erforderlich | nein, separate Beantragung erforderlich | nein, separate Beantragung erforderlich | Ja, kostenfrei eingeschlossen. Maximalentschädigung 5.000 EUR, Selbstbehalt 250,00 EUR | nein, separate Beantragung erforderlich | nein, separate Beantragung erforderlich | nein, separate Beantragung erforderlich | nein, separate Beantragung erforderlich | nein, separate Beantragung erforderlich | nein, separate Beantragung erforderlich | nein, separate Beantragung erforderlich | nein, separate Beantragung erforderlich | nein, separate Beantragung erforderlich |
| Vorsorgeversicherung: | • Ja, für die während des jeweiligen Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen gilt eine Vorsorgeversicherung in Höhe von 50 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme vereinbart |
• Ja, für die während des jeweiligen Versicherungsjahres vorgenommenen Anlagenerweiterungen gilt eine Vorsorgeversicherung in Höhe von 30 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme vereinbart (max. 50.000 EUR). |
• Ja, für die während des jeweiligen Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen gilt eine Vorsorgeversicherung in Höhe von 20 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme vereinbart | • Ja, für die während des jeweiligen Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen gilt eine Vorsorgeversicherung in Höhe von 20 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme vereinbart. | • keine Aussage in den Bedingungen | •10%, maximal EUR 250.000,-- EUR | • --- | • 30 % der zuletzt dokumentierten Gesamtversicherungssumme für die während des jeweiligen Versicherungsjahres eingetretenen Veränderungen (Erweiterungen, Austausch, hinzukommende Anlagen und Geräte). | • Ja, für die während eines Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen oder Erweiterungen der versicherten Photovoltaikanlage gilt eine Vorsorgeversicherung in Höhe von 20 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme vereinbart. | • keine Aussage in den Bedingungen | • keine Aussage in den Bedingungen | • Ja, für die während des jeweiligen Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen gilt eine Vorsorgeversicherung in Höhe von 10 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme vereinbart | |
| Preissteigerung: | • Abweichend von § 7 Nr. 2 c)bb) ABE 2008, ersetzt der Versicherer die Wiederbeschaffungskosten für die aktuelle Nachfolgegeneration der versicherten Sache oder Teile davon, wenn diese aufgrund des technischen Fortschrittes in ihrem bisherigen technischen Zustand nicht mehr hergestellt oder ersetzt werden kann. Die daraus resultierenden Mehrkosten sind bis zu 100 % über den Wert der versicherten Photovoltaikanlage hinaus versichert. Der Versicherer verzichtet dabei auf den bedingungsgemäßen Abzug für Änderungen oder Verbesserungen. § 7 Nr. 4b) Satz 1 ABE 2008 (Zeitwertentschädigung) gilt in diesem Zusammenhang gestrichen. | • Im Schadenfall werden kurzfristige Preissteigerungen bis zu 30 % über der zuletzt vereinbarten Versicherungssumme gezahlt | • keine gesonderte Regelung (gem. ABE) | • Im Schadenfall werden kurzfristige Preissteigerungen bis zu 120% der letzten Versicherungssumme gezahlt. | • keine gesonderte Regelung | • keine gesonderte Regelung | • keine gesonderte Regelung | • keine gesonderte Regelung | • keine gesonderte Regelung | • keine gesonderte Regelung | Ersetzt werden kurzfristige Preissteigerungen (Preisdifferenzen) bis zu 30 % über der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Mehrkosten. | Ersetzt werden kurzfristige Preissteigerungen (Preisdifferenzen) bis zu 30 % über der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Mehrkosten. | • keine gesonderte Regelung (gem. ABE) |
| Innere Betriebsschäden elektronischer Bauteile | In Abänderung zu § 2 Nr. 2 der ABE leistet der Versicherer bis zu einer Erstrisikosumme von 1.000 EUR auch Entschädigung für elektronische Bauelemente (Bauteile) der versicherten Sache, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist. Weiterhin wird für den daraus resultierenden Ertragsausfall eine Entschädigung in Höhe von max. 500 EUR zur Verfügung gestellt. Bei einer PV-Anlagenleistung ab 51 KWp verdoppeln sich die vorab genannten Summen | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert |
| Innere Unruhen | 25% der Versicherungssumme, max. 100.000 EUR | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | bis 50 % der Versicherungssumme | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | ja, versichert |
| Vorzeitiger Deckungsbeginn (Baudeckung) | Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb eines Monats erfolgt. Die Deckung während dieser Bauphase ist bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme auf die Gefahren Feuer, Diebstahl verbauter Teile, Einbruchdiebstahl von unter Verschluss gelagertem Material (Mindestsicherungsanforderung: rundum geschlossenes Gebäude, durch Schloss gesicherte Außentüren, isolierverglaste Fenster oder Gitter) und Sturm/Hagel beschränkt. | nicht versichert | Für PV-Anlagen bis max. 50 KWp! Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der Betriebsfertigkeit der Photovoltaikanlage nach erfolgter Abladung der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt. Bei Verzögerungen aufgrund der Witterung oder wegen unvorhergesehener Liefer- oder Montageengpässe verlängert sich die Baudeckung automatisch um bis zu vier weitere Wochen. Der Versicherungsschutz umfasst die Gefahren Einbruchdiebstahl, Raub sowie Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges seiner Teile oder seiner Ladung. Bei Schäden durch Einbruchdiebstahl gilt eine Selbstbeteiligung von 10 %, mindestens der Vertragsselbstbehalt, je Versicherungsfall vereinbart. Der Versicherungsschutz endet, wenn die Photovoltaikanlage abgenommen ist oder maximal einen Monat nach erfolgter Abladung der versicherten Sachen am Versicherungsort. Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte. | nicht versichert | Ab Anlieferung der versicherten Sachen auf dem Betriebsgrundstück bis zur betriebsfertigen Übergabe der Sachen besteht Versicherungsschutz nach Maßgabe der R+V ABE (Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung) für die Gefahren Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruchdiebstahl, Raub, Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Für die Baudeckung leistet der Versicherer Entschädigung bis zu einem Betrag von max. 25% der Versicherungssumme, höchstens 100.000 EUR soweit nicht aus einem anderweitigen Versicherungsvertrag eine Entschädigung erlangt wird. | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert |
| Erdbebenschäden | bis zu 25% des PV-Anlagenwertes, min. 10.000 EUR, max. 100.000 EUR | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | ja, gegen Mehrbeitrag (nicht möglich bei Versicherungsorten der Erdbebenzone 3 - Siehe Beitragssätze) | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert |
| Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden infolge eines Sachschadens an der Photovoltaikanlage | bis 15.000 EUR je Schadenereignis, auf Erstes Risiko | bis 7.500 EUR je Schadenereignis, auf Erstes Risiko | bis 3.000 EUR je Schadenereignis, auf Erstes Risiko | nicht versichert | bis zu 15.000 EUR je Schadenereignis, auf Erstes Risiko. Der Nutzungsausfall ist gem. Vereinbarung ebenfalls versichert. | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert |
| Schadensuchkosten: | bis 10.000 EUR | bis 7.500 EUR | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | bis 15.000 EUR | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert |
| Sofortiger Reparaturbeginn: | bis 10.000 EUR Schadenhöhe | bis 10.000 EUR Schadenhöhe | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert |
| De-/Remontagekosten aufgrund von Gebäudeschäden | Gestaffelt nach Anlagenstärke: bis 25 kWp = 20.000 EUR 26 bis 50 kWp = 25.000 EUR 51 bis 100 kWp = 30.000 EUR 100 bis 300 kWp = 35.000 EUR + Ertragsausfall (2,50 EUR je KWp/Tag) für max. 1 Monat |
bis 7.500 EUR je Schadenereignis, auf Erstes Risiko + Ertragsausfall (1,50 o. 2,50 EUR je KWp/Tag) für max. 1 Monat | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | bis 2.500,00 Kosten für die erforderliche De- und Remontage bei Gebäude-Feuerschäden | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert |
| Selbstmontage / Eigenmontage (auch Teilweise): | • Ja, versicherbar (ohne Zuschlag) | • Ja, versicherbar (ohne Zuschlag) | • Ja, versicherbar (ohne Zuschlag) | • Ja, versicherbar (ohne Zuschlag) | • Nein, nicht versicherbar. Photovoltaikanlage muss von einem Fachbetrieb installiert und abgenommen werden | Nein, nicht versicherbar | Ja, versicherbar - keine Aussage im Tarifwerk | Ja, versicherbar - keine Aussage im Tarifwerk | Ja, versicherbar - keine Aussage im Tarifwerk | nicht versicherbar | • Ja, versicherbar (Zuschlag 0,32 ‰ ~ 17,6 %) | • Ja, versicherbar sofern DIN 1055 eingehalten wird (Zuschlag 0,24 ‰ ~ 17,6 %) | • Ja, versicherbar (ohne Zuschlag) |
| Sachen im Gefahrenbereich | bis 5.000 EUR auf Erstes Risiko | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert | nicht versichert |
| Verzicht Restwertanrechnung im Schadenfall: | ja, in Abänderung zu § 7 Nr. 2+3 der zu Grunde liegenden ABE 2008 verzichtet der Versicherer im Schadenfall auf die Anrechnung etwaiger Restwerte (Wert des Altmaterials). | ja, in Abänderung von Abschnitt A § 7 Nr. 2 und 3 ABE verzichtet der Versicherer bei der Entschädigung auf die Anrechnung von Werten des Altmaterials. | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein |
| Überspannungsschutz im Wechselrichter: | Nicht zwingend erforderlich (keine Aussage in den Bedingungen), keine Antragsfrage | Nicht zwingend erforderlich (keine Aussage in den Bedingungen), keine Antragsfrage | Nicht zwingend erforderlich (keine Aussage in den Bedingungen), keine Antragsfrage | Nicht zwingend erforderlich (keine Aussage in den Bedingungen), keine Antragsfrage | • Nicht zwingend erforderlich, jedoch Zuschlag von 20 % für das Fehlen von Überspannungsschutz und Blitzschutz | nein (siehe jedoch Antragsvoraussetzungen) | keine Tarifaussage | Nicht zwingend erforderlich (keine Aussage in den Bedingungen), keine Antragsfrage | Nicht zwingend erforderlich (keine Aussage in den Bedingungen), keine Antragsfrage | Nicht zwingend erforderlich (keine Aussage in den Bedingungen), keine Antragsfrage | • Nicht zwingend erforderlich. Allerdings Zuschlag von 0,24 ‰ für das Fehlen eines Überspannungsschutzes nach VDE. | • Nicht zwingend erforderlich. Allerdings Zuschlag von 0,15 ‰ für das Fehlen eines Überspannungsschutzes | • Ja, Überspannungsschutz im Wechselrichter (Varistoren) erforderlich, ansonsten 600 EUR Selbstbehalt bei Überspannungsschäden |
| Besonderheiten | • Exklusiv nur hier erhältliches Photovoltaikversicherung-Deckungskonzept mit Deckungserweiterungen | • Exklusiv nur hier erhältliches Photovoltaikversicherung-Deckungskonzept mit Deckungserweiterungen | Besteht eine Gebäudeversicherung bei der AXA Versicherung AG oder wird diese gleichzeitig abgeschlossen, wird ein Prämiennachlass in Höhe von 25 % gewährt. | - | • Für Schäden durch Überschwemmungen (Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern) und Schneedruck (Wirkung des Gewichts von Schnee- und Eismassen) besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf von 14 Tagen nach Versicherungsbeginn. |
Soweit für die zu versichernde Anlage über eine RAL GZ966-Zertifizierung der Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. verfügt oder der BSW-Anlagenpass vorliegt und ein Fragebogen zur Risikobeurteilung der Photovoltaikanlage eingereicht wird, ist ein Rabatt in Höhe von 30 % auf o.g. Beitragssätze möglich (gilt auch für den Mindestbeitrag). Sind vorab genannte Kriterien nicht gegeben, kann der Antragsteller durch Beantwortung weiteren Fragen zu Statik, Module, Auswahl und Installation elektrischer Betriebsmittel sowie Ertragssicherung u. Anlagenschutz einen Rabatt in Höhe von 25 % erhalten. Lumit® ist ein eingetragenes Markenzeichen der Mannheimer Versicherung AG |
- | - | Bei Flachdächern: Schäden durch Sturm bei einer Windgeschwindigkeit von weniger als 41 m/s sind nicht mitversichert | Antragsfragen nach Blitzschutzvorrichtungen gem. VDE sowie Einhaltung der DIN 1055 - nach Aussagen des Versicherers jedoch ohne Auswirkung auf Leistung u. Beitrag. | Onlineangebot des unten genannten Anbieters Bruchschäden an Modulen durch Reinigungsarbeiten, insbesondere Beseitigung von Schnee und Laub, sind nur dann versichert, wenn eine geeignete konstruktive Vorrichtung zur Begehung von Dächern vorhanden ist. |
• Onlineangebot des unten genannten Anbieters - Bruchschäden an Modulen durch Reinigungsarbeiten, insbesondere Beseitigung von Schnee und Laub, sind nur dann versichert, wenn eine geeignete konstruktive Vorrichtung zur Begehung von Dächern vorhanden ist. |
DIESER TARIF IST NICHT MEHR VERFÜGBAR • Ist das Gebäude, auf der die PV-Anlage installiert ist ebenfalls bei der DBV-Winterthur oder AXA versichert, wird ein Nachlass von 25 % gewährt, der auch auf den Mindestbeitrag Anwendung findet. • Bestehen weitere Verträge bei der DBV oder AXA wird ein Nachlass von 10 % gewährt, der auch auf den Mindestbeitrag gewährt wird. • Die Anlage muss nach anerkannten Regeln der Technik unter Einhaltung der VDE-Richtlinien installiert werden. Die Endabnahme muss durch einen Fachbetrieb erfolgen, ansonsten nicht versicherbar • Der Versicherungsnehmer darf keine Teile der PV-Anlage aus nicht EU-Ländern importiert haben, ansonsten nicht versicherbar (Bezug von Firmen innerhalb der EU, ist kein direkter Import!). |
| Tarifrechner / Angebote | Condor Photovoltaikversicherung | VHV Photovoltaikversicherung | AXA Photovoltaikversicherung | Helvetia Photovoltaik-Versicherung | R+V Versicherung AG | Mannheimer Versicherung AG | Gothaer Versicherung | HDI Gerling | Basler Versicherungen | Waldenburger Versicherung | Der Risikoträger des hier dargestellten Tarifes mit der Bezeichnung „Hanauer“ ist die Oberösterreichische Versicherungs AG in Linz (Östereich), in Deutschland vertreten durch: diehanauer24 Versicherungsvertriebs-GmbH. Die Gegenüberstellung bezieht sich ausschließlich auf Daten des Online-Angebotes von der diehanauer24 Versicherungsvertriebs-GmbH | Der Risikoträger des hier dargestellten Tarifes mit der Bezeichnung „SunSafe 100“ ist die Oberösterreichische Versicherungs AG in Linz (Östereich), in Deutschland vertreten durch: diehanauer24 Versicherungsvertriebs-GmbH. Die Gegenüberstellung bezieht sich ausschließlich auf Daten des Online-Angebotes mit der Bezeichnung SunSafe100 | DBV-Winterthur Photovoltaikversicherung (nicht mehr Verfügbar - jetzt AXA Photovoltaikversicherung) |
Dieser Photovoltaikversicherung Versicherungsvergleich ist in kurzer, übersichtlicher Form und nicht abschließend dargestellt. Detaillierte Angaben finden sie in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Anbieter und in den aktuell zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen. Informationen und Versicherungsbedingungen zu Tarifen Dritter, die über Versicherungsmakler Rosanowske GmbH & Co. KG nicht angeboten werden, erhalten Sie auf der Website des Drittanbieters bzw. können Sie dort anfordern. Auch wenn alle Angaben sorgfältig recherchiert wurden, übernimmt der Verfasser/Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit oder Aktualität der hier gemachten Angaben.
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