Bereits ab 55 EUR zzgl. Versicherungssteuer jährlich, ist eine Photovoltaik Betreiber-Haftpflichtversicherung über die ZURICH Versicherung erhältlich. Das Komplettpaket mit einer Versicherungssumme von 5.000.000 EUR beinhaltet alle wichtigen Deckungen. Dazu zählen Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden, Mietsachschäden und Umweltschäden. Ist die Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Dritten (z. B. Pachtdach, kostenfrei überlassenes Dach, Dach eines Verwandten) installiert, so kann die erweiterte Mietsachschaden-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Einzelheiten zum Deckungsumfang sind den folgenden Ausführungen zu entnehmen.
Das Versicherungskonzept stellt folgende Deckungssummen bereit:
Die Selbstbeteiligung beträgt 250,— EUR je Schadenfall
Der Mindestbeitrag beläuft sich auf 55,00 EUR netto p.a.
Die Tarifierung (Kalkulation) der ZURICH Betreiber-Haftpflichtversicherung für Betreiber von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen erfolgt auf Basis der kWp-Leistung.
Für alle netzgekoppelten Photovolataik Dachanlagen ist diese "Betriebshaftpflichtversicherung für Betriebe der erneuerbaren Energieerzeugung" zutreffend. Das Anlagenalter hat keine Relevanz.
Dieses Haftpflicht-Versicherungskonzept richtet sich an jeden Betreiber einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anlage auf einem Pachtdach (Dach eines Dritten) oder auf dem selbstgenutzten Eigentum des Betreibers installiert ist.
Versichert ist im Rahmen der zugrundeliegenden Bedingungen und Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers die sich aus dem Betrieb und dem Besitz der Photovoltaikanlage ergibt.
Mitversichert gelten auch berechtigte Ansprüche im Bereich von Vermögensschäden für Rückgriffsansprüche der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen.
Sofern mehrere Photovoltaikanlagen auf dem selbstgenutzten Eigentum des Anlagenbetreibers installiert sind, können bis zu 4 Photovoltaikanlagen pauschal in einem Vertrag versichert werden. Es muss lediglich die kumulierte Leistung und die Investitionssumme aller Photovoltaikanlagen bei Antragstellung angegeben werden. Grundsätzlich definiert sich die einzelne Anlage über den Einspeisezähler (z. B. drei Einspeisezähler = 3 zu versichernde Photovoltaikanlagen). Ist die Photovoltaikanlage auf einem Pachtdach bzw. auf dem Dach eines Dritten installiert, so muss der Versicherungsschutz für jede Anlage einzeln beantragt werden.
Nur zu, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an (+49 (0)2203/9888701).
Die oben aufgeführten Texte sind Auszüge aus den zugrundeliegenden Bedingungen und dementsprechend nicht abschließend. Hier finden Sie die gültigen zugrundeliegenden Bedingungen, Bestimmungen und Vereinbarungen