Rechtsschutzversicherung und Photovoltaik

Der Betrieb einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage ist aufgrund der Stromeinspeisung und dem Bezug der Einspeisevergütung eine gewerbliche Tätigkeit. In der Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige (Privat-Rechtsschutz) sind daher alle Rechtsstreitigkeiten die im Zusammenhang mit dem Betreiben einer Photovoltaikanlage stehen, ausgeschlossen.

Gerade der Besitzer des selbst genutzten 1-2 Familienhauses mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach, hat in der Regel, allein aus Kostengründen, kein Interesse eine Rechtsschutzversicherung für selbständige abzuschließen.

Eine wirklich hervorragende Alternative bietet seit kurzem die VHV Rechtsschutzversicherung (Risikoträger: Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft AG) über eine mit uns vereinbarte Deckungserweiterung zur Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige (ARB §26).

Neben den Top-Leistungen der VHV Rechtsschutzversicherung wird folgende Deckungserweiterung vereinbart:

In Bezug auf das Betreiben einer Photovoltaikanlage auf dem eigengenutzten 1-2 Familienhaus zur entgeltlichen Stromeinspeisung in das öffentliche Netz, sind folgende Leistungsarten kostenfrei mitversichert.

  • Schadensersatzrechtsschutz
  • Steuergerichtsrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Ein Vergleich mit Ihrer bestehenden Rechtsschutzversicherung wird sich lohnen! Weitere Informationen zum Angebot auf Rechtsschutzversicherung erhalten Sie auf www.rosa-rechtsschutz.de.

Rechtsschutzversicherung und Photovoltaik

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