DBV Winterthur ändert Photovoltaikversicherung

Jetzt ist es offiziell (siehe auch Beitrag von gestern). Es erfolgen im Bereich der „Technischen Versicherung“ enorme Veränderungen zum Zwecke der Harmonisierung zwischen den Versicherungstarifen von DBV- Winterthur und der AXA Versicherung.

Betroffen sind die Versicherungssparten Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen, Elektronik-Pauschal Versicherung für Bürokommunikation und Elektronik-Pauschal Versicherung für Büro- und Medzintechnik, sowie damit verbundene Rahmenvereinbarungen – demnach auch die Tarife zur Photovoltaikversicherung. Im Detail sehen die heute angekündigten Änderungen wie folgt aus:

  1. Die Anhebung der Mindestbeiträge von 50,– EUR auf 150,– EUR (ausgenommen Montageversicherung)
  2. Senkung des Beitragssatzes von 1,89 ‰ auf 1,6 ‰
  3. Der Zuschlag für Eigenmontage entfällt in der Photovoltaikversicherung
  4. Für die Versicherung von Photovoltaikanlagen (Elektronikversicherung), werden zwei mögliche Nachlassvarianten eingeräumt:

a. 25% Nachlass für eine bei der DBV-Winterthur oder AXA bestehenden oder gleichzeitig abgeschlossenen Gebäude-Versicherung
b. 10% Nachlass aufgrund einer bestehenden, gut verlaufenden Kundenverbindung im Bereich der Komposit-Sparten (Schadenquote < 60%)

Die unter a. u. b. genannten Rabattierungsmöglichkeiten sind auch auf die Mindestprämie anwendbar.

Bis zum 31.05.2008 besteht eine Übergangsfrist. Bis zu diesem Termin können Anträge zum Alt-Tarif mit einem Mindestbeitrag von 50 EUR entgegen genommen werden.
DBV Winterthur ändert Photovoltaikversicherung

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