Photovoltaikversicherung VHV 2009

Auch in diesem Jahr können wir wieder ein Produktupdate verkünden. Seit einigen Tagen ist unser neues Sonderkonzept auf Photovoltaikversicherung der VHV Versicherung Hannover online. Obwohl die Leistungen ordentlich angehoben wurden, können wir erfreulicher Weise mitteilen, dass die Beitragssätze und Mindestbeiträge unverändert bleiben.  Folgende, zusätzliche Leistungsverbesserungen sind zu verzeichnen:

  • Anhebung der Erstrisikosummen von 20.000 EUR auf 30.000 EUR je Position (Abschnitt A §6 Nr. 3 ABE)
  • Gebäudebeschädigungen: Mitversichert gelten De- und Remontagekosten, die unabhängig von einem versicherten Schaden an der Anlage dadurch anfallen, dass ein Sachschaden am Gebäude, auf dem die versicherte Anlage installiert ist, behoben werden muss. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für den dadurch verursachten Ertragsausfall. Hierfür beträgt die Haftzeit 1 Monat.
  • In Abänderung von Abschnitt A § 7 Nr. 2 und 3 ABE verzichtet der Versicherer bei der Entschädigung auf die Anrechnung von Werten des Altmaterials.
  • Mobile und fest installierte Peripherie- und Überwachungsgeräte sind auch außerhalb des Versicherungsortes mitversichert, sofern diese ausschließlich dem Betrieb oder der Überwachung der versicherten Anlage dienen.
  • Selbstverständlich gelten die gesamten Leistungsverbesserungen auch für bereits bestehende Verträge, die über unsere Website bzw. unser Büro eingereicht wurden.
  • Der Versicherer haftet für den Unterbrechungsschaden für sechs Monate. Bei Schäden durch Feuer gemäß Abschnitt A § 2 Nr. 5c) ABE gilt eine Haftzeit von 12 Monaten; dies gilt auch für Schäden durch Hagel und Sturm.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum gesamten Deckungsumfang der VHV Photovoltaikversicherung (Sonderkonzept).

Photovoltaikversicherung VHV 2009

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