Photovoltaikversicherung: die Hanauer

Die Hanauer war neben der Mannheimer Versicherung einer der ersten Photovoltaikversicherer auf dem deutschen Markt. Gerade die langjährige Erfahrung mit Rückblick auf nicht wegzustreichende Schadenquoten, lässt die Hanauer heute etwas vorsichtiger auf dem Markt agieren. Schon die Antragstellung wird durch zahlreiche Fragestellungen erschwert. Je nach Beantwortung der Antragsfragen, führt es zu einer Prämienerhöhung, einer Anforderung von Unterlagen oder gar zur Ablehnung.

Die aktuelle Fragestellung im Antrag lautet:

  1. Werden im Gebäude brennbare Materialien wie Heu oder Stroh gelagert ?
  2. Liegt Marderbefall am Objekt oder in der näheren Umgebung vor?
  3. Befindet sich die Anlage auf einem nicht ständig bewohnten Gebäude oder in unmittelbarer Nachbarschaft davon ? Abstand/Entfernung ca. ____ m
  4. Wurde auf eine mechanische oder elektronische Diebstahlsicherung verzichtet ? Art der Diebstahlsicherung?
  5. Erfolgt(e) die Montage ganz oder teilweise in Eigenleistung ?
  6. Wurde bei der Unterkonstruktion von der DIN 1055 abgewichen ?
  7. Wurde auf äußeren und inneren Blitzschutz lt. VDE (DIN V0185) verzichtet?
  8. Befinden sich momentan Gerüste o. ä. am Gebäude ?

Der Basis-Beitragssatz beträgt 1,6 Promille mit einem Mindestbeitrag von 45,00 EUR, was gerade zur Versicherung von kleinen Photovoltaikanlagen als äußerst attraktiv erscheint – wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die PV-Anlage ist auf Gebäuden der BAK I oder II installiert
  • die PV-Anlage ist auf einem ständig bewohntem Gebäude installiert oder in unmittelbarer Nachbarschaft sind Wohnungen oder es ist ein mechanischer bzw. elektronischer Diebstahlschutz der Module und Wechselrichter installiert.
  • im Gebäude wird kein Stroh oder Heu gelagert
  • vollständige Montage und Abnahme der PV-Anlage durch Fachfirma mit Abnahmeprotokoll
  • die Unterkonstruktion entspricht der DIN 1055
  • äußerer und innerer Überspannungsschutz gemäß VDE (DIN V0185)

Zuschläge für Photovoltaikanlagen bis 500.000 EUR Neuwert inkl. Montage, werden erhoben, wenn

  • das Gebäude nicht ständig bewohnt ist bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft keine Bewohnung erfolgt oder kein Diebstahlschutz vorhanden ist (+ 0,42 Promille)
  • bei Eigenmontage – auch teilweise (+ 0,32 Promille)
  • kein äußerer und innerer Blitz- und Überspannungsschutz gemäß VDE (DIN V0185) vorhanden ist (+ 0,24 Promille)
  • es sich um Fassaden- und aufgeständerte Anlagen handelt (+ 0,40 Promille)

Allein der geforderte Blitz- und Überspannungsschutz wird von kleinen Photovoltaikanlagen häufig nicht erfüllt. Kommt noch ein weiteres nicht erfülltes Kriterium hinzu, liegt die Versicherungsprämie weit über der von anderen Anbietern.

Entspricht die Statik nicht der DIN 1055, so ist ein Gutachten/Nachweis vonseiten des Antragstellers einzureichen. Ansonsten ist der Versicherungsschutz nicht zu erhalten.

Gebäude der Bauartklsse (BAK) III müssen einzeln bei der Hanauer angefragt werden. In der Regel verlangt der Versicherer dann eine Baubeschreibung. Nicht versicherbar sind Gebäude der BAK IV oder V.

Werden in dem Gebäude Heu- oder Strohballen gelagert ist eine Direktionsanfrage erforderlich. Gleiches gilt für Photovoltaikanlagen die älter wie 5 Jahre sind.

Positiv hervorzuheben ist die Regelung der Selbstbeteiligung im Falle eines Sachschadens und einem darauf folgenden Ertragsausfall. Für Anlagen bis 50.000 EUR wird in beiden Fällen keine Selbstbeteiligung vereinbart. Von 50.000 bis 100.000 EUR werden 200,- EUR für Sachschäden und 1 Tag Karenzzeit für die Ausfallentschädigung vereinbart. Über 100.000 EUR Investitionssumme sind es 250,- EUR und 2 Tage.

Die Ertragsausfallentschädigung beträgt vom 01.10. bis 31.03. 1,00 EUR je kWp täglich. Vom 01.04. bis 30.09. sind es 2,00 EUR je kWp täglich. Die Haftzeit beträgt standardmäßig 90 Tage und ist mit einem Zuschlag von 10 % auf die Sachprämie (Gesamtprämie) auf 180 Tage verlängerbar. Über die Tagesentschädigungssätze hinausgehende höhere Erträge werden dann erstattet, wenn diese durch den Versicherungsnehmer nachgewiesen werden.

Ferner werden zu den gängigen Klauseln auch die „Klausel 100 Bruchschäden an Modulen“ vereinbart. Diese sagt aus, dass Bruchschäden an Modulen durch Reinigungsarbeiten, insbesondere Beseitigung von Schnee und Laub, nur dann versichert sind, wenn eine geeignete konstruktive Vorrichtung zur Begehung von Dächern vorhanden ist.

Weitere versicherte Kosten auf erstes Risiko sind bis jeweils 5.000 EUR jedoch insgesamt nicht mehr als 15.000 EUR versichert. Im einzelnen sind dies

  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten; Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums; Luftfracht

Abweichend von den dem Vertrag zugrunde liegenden ABE sind Erhöhungen des Schadenaufwands durch Mehrkosten infolge kurzfristiger Preissteigerungen, Währungsdifferenzen oder Technologiefortschritts mitversichert. Als kurzfristig in diesem Zusammenhang ist ein Zeitraum von maximal 12 Monaten zu sehen. Ersetzt werden bis zu 130 %, von der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Mehrkosten, welche infolge vorab genannter Ursachen erforderlich werden, um die versicherte Sache wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen. Ein Entsprechender Nachweis ist durch den Versicherungsnehmer zu erbringen.

Fazit:

Auf den ersten Blick scheint der Tarif der Hanauer attraktiv zu sein. Verlockend ist die Mindestprämie von 45 EUR netto. Wenn jedoch die Zuschläge mit ins Spiel kommen, werden die Konditionen schnell Marktdurchschnitt oder gar schlechter. Aufgrund der zahlreichen Fragen bei Antragstellung, welche zum Teil eher von einem Fachmann beantwortet werden sollten, läuft der Antragsteller Gefahr, die vorvertragliche Anzeigepflicht zu verletzten. Kein Entscheidungskriterium, aber dennoch positiv zu bewerten ist die Preisdifferenz-Versicherung von 130 % und die 0,- EUR SB für Anlagen bis 50.000 EUR. Die versicherten Kosten auf erstes Risiko sind als durchschnittlich zu betrachten. Ändert die Hanauer nichts an den Annahmerichtlinien bzw. an den Bedingungen, wird sie Angesichts des mittlerweile hart umkämpften Marktes eher eine Nebenrolle spielen. Es kann natürlich auch sein, dass dies aus Sicht der Hanauer so gewollt ist, da sie ihre langjährigen Erfahrungen gemacht hat – Erfahrungen die andere Versicherer erst noch sammeln werden.

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