Solarpark

Solarparkversicherung

Schnelle Angebotserstellung

Beste Konditionen

Top-Leistungen

Namhafte Versicherer

Ausgezeichnete Schadenbearbeitung

Optimaler Kundenservice

Versicherung für Freiflächenanlagen, Solarparks und Aufdach-Großanlagen

Die Photovoltaikversicherung (Elektronikversicherung ABE), Betriebsunterbrechungsversicherung, Montageversicherung und die Betreiberhaftpflichtversicherung sind die wichtigsten Versicherungen für Betreiber von PV-Anlagen. Doch welcher Versicherer bietet den Schutz, den Sie benötigen? Zu welchen Konditionen?

Die gängige Versicherung für Photovoltaikanlagen stößt schnell an ihre Grenzen. Maximale Versicherungssummen von 500.000 bis 2.000.000 EUR, Begrenzung der kWp-Leistung, unerwünschte Ausschlüsse und weitere Erschwernisse bei der Versicherung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind zu verzeichnen. Speziell Betreiber von Solarparks oder Photovoltaik-Großanlagen kommen mit den Standardprodukten der Versicherer nicht weiter.

Photovoltaikversicherung für Solarparks in Deutschland und Österreich

Wo andere aufhören, da fangen wir erst richtig an. Die Versicherung von Solarparks, Photovoltaikkraftwerken und PV-Freiflächenanlage ist unsere Spezialität. Benötigen Sie eine Versicherung für Photovoltaikanlagen im Deutschland oder Österreich ohne auf den bewährten Schutz seriöser Versicherer zu verzichten, dann kontaktieren Sie uns – wir liefern Ihnen die Lösung.

Unsere Dienstleistung

Egal, ob ihre Photovoltaikanlage 1, 10, oder gar 100 Mio. EUR Versicherungswert hat, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Risikoanalyse, Angebotsanforderung, Bedingungsvergleich, Verhandlungen mit den Versicherungsgesellschaften, Gestaltung von Rahmenverträgen mit Sonderkonditionen bis hin zum Versicherungsvertrag. Das Beste daran – Sie erhalten einen optimalen Versicherungsschutz zum Top-Beitrag und Ihr persönlicher Aufwand wird auf ein Minimum reduziert.

Selbstverständlich gilt dieses Angebot auch dann, wenn Sie Ihre bestehende Photovoltaikversicherung auf Obliegenheiten, Bedingungen und Prämien überprüfen lassen möchten. Der Kontakt zu uns kann sich durchaus lohnen.

Sie möchten uns in Anspruch nehmen?

Nichts einfacher als das. Nehmen Sie per Telefon (02203/9888701) oder via E-Mail Kontakt zu uns auf. Herr Rosanowske wird sich persönlich Ihrem Anliegen widmen. Zur Gesprächsvorbereitung ist es empfehlenswert, uns den Fragebogen Solarparkversicherung / PV- Freiflächenanlage oder den Fragebogen Dach-Großanlagen über 500 kWp vorab ausgefüllt zu übersenden.

Solarparkversicherungen - Risiken

Die Absicherung einer Photovoltaik Freiflächenanlage (Solarpark) stellt andere Anforderungen an den Versicherungsgeber, als bei einer Dach- oder Fassadenanlage. Einerseits ist die Größe und somit das abzusichernde Risiko bei einem Solarpark in der Regel erheblich höher. Anderseits ist die Risikolage bei Freiflächenanlagen individuell unterschiedlich und somit ist auch die Risikoprüfung individuell vorzunehmen.

Anlagengröße und Investitionssumme

Diese Parameter sind bei der Risikobeurteilung am einfachsten zu bewerten und ergeben auf der Grundlage statistischer Erhebungen in der Regel bei jedem Versicherer einen Promille Satz, der sich an der Investitionssumme oder an der Anlagenleistung (kWp) orientiert. Dieser Wert ergibt somit das Grundgerüst, welches nun von den unterschiedlichen Risikofaktoren und Sicherungsmaßnahmen den Beitrag bestimmt.

Standort des Solarparks

Der Standort spielt bei der Risikobeurteilung eine erhebliche Rolle. In welcher ZÜRS (D) oder HORA (AT) Zone wird die Anlage errichtet (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau, Hagel und Starkregen)? Ist der Boden für den Bau einer Freiflächenanlage geeignet? Gibt die geografische Lage Rückschlüsse auf ein erhöhtes Diebstahlrisiko?

Die ZÜRS oder HORA Abfrage bestimmt die Hochwassergefährdungen sowie die Starkregen-, Blitzschlag-, Sturm-, Erdbeben und Hagelrisiken. In der Regel ist diese Beurteilung natürlich auch schon bei der Planung eines Solarparks von entscheidender Bedeutung. Häufig werden für den Bau von Freiflächenanlagen Gebiete angeboten, die vorher bereits anderweitig gewerblich genutzt wurden und bei denen nun die weitere Nutzung erheblich eingeschränkt ist. Zum Beispiel werden stillgelegte Deponien gerne als Standorte für Solarparks zur Verfügung gestellt. Aber nur über ein Bodengutachten kann tatsächlich die Eignung für eine langjährige Nutzung festgestellt werden. Fehlt dieses Gutachten, lehnt der Versicherer in der Regel eine Deckung ab oder grenzt den Versicherungsschutz für bestimmte Risiken ein.

Andere gefahrerhöhende Umstände im Umfeld des Solarparks können Windräder oder bestimmte Gewerbebetriebe sein. Das standortabhängige Diebstahlrisiko soll und kann durch den Einsatz der unterschiedlichen Sicherungsmaßnahmen erheblich reduziert werden. Gleiches gilt für das ebenfalls erhöhte Vandalismusrisiko bei Freiflächenanlagen.

Diebstahlhemmende Maßnahmen

Weitere elektronische Sicherungen können Überwachungssysteme wie z. B. Videoüberwachung, Sensoren, Alarmanlagen, etc. sein. Je nach Lage und Investitionssumme der Photovoltaikanlage ist eine Aufschaltung zum Sicherheitsdienst oder zur Polizei empfehlenswert.

Zu den mechanischen Sicherungen zählen Einschlagkugeln, Spezialschrauben, vergießen von Schraubenköpfen oder das Verkleben von Komponenten. Auch spezielle Modulträger, die das einfache Herausnehmen von Photovoltaikmodulen erschweren, sind geeignet einen Diebstahl zu erschweren oder gar zu verhindern.

Die italienische Forschungsanstalt ENEA hat eine Diebstahlsicherung für Solarmodule mit dem Namen PV-Guardian entwickelt. Ein GPS fähiger Chip wird schon in der Produktion in das Modul eingebaut. In diesen Chip werden die geographischen Koordinaten der Photovoltaik-Anlage einprogrammiert. Wenn nun das gestohlene Modul an einem anderen Ort wieder installiert wird, muss der Chip zunächst neu programmiert werden. Dies kann aber nur ein zugelassener Experte mit einem entsprechenden Geheimcode. Bei fehlerhafter Programmierung wird das Modul in wenigen Sekunden funktionsunfähig.

Beispiel Industriegitterzaun

Objektschutzmaßnahmen (Mindestsicherung)

Als Mindestsicherung wird die Umzäunung des gesamten Solarparkgeländes gefordert. Je nach Versicherer gibt es dabei unterschiedliche Anforderungen an den Zaun. Etabliert hat sich ein mindestens 2 Meter hoher Industriegitterzaun bzw. Gittermattenzaun mit Übersteigschutz. Es ist bekannt, dass viele Solarparks Umweltschutzmaßnahmen einhalten müssen, welche nicht mit den Anforderungen der Versicherungsunternehmen übereinstimmen. Dementsprechend sollten anderweitige Sicherungen (nach Absprache) berücksichtigt werden.

Brandschutzmaßnahmen

Das Feuerrisiko ist auch bei PV-Freiflächenanlagen gegeben. Daher ist der Pflanzenbewuchs (Gräser, Sträucher, etc.) auf unter 20 cm Höhe zu halten. Eine weitere Brandschutzmaßnahme sind Kiesflächen und ein Streifen von fünf Meter Breite entlang der Einzäunung. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass sich Brände weder von innen, noch von außen kommend, ausbreiten können.

Eine interessantes Feature in der Risikobeurteilung und somit auch in der Objektplanung, sind die Möglichkeiten auf einen Brand im Solarpark zu reagieren. Häufig sind die Flächen für große Solarparks relativ weit von Einsatzkräften oder Feuerwachen entfernt. Eine Zuwegbarkeit des Parks für Einsatzkräfte, sollte bei der Planung eines Solarparks stets Berücksichtigung finden.

Sicherung von Wechselrichtern

Die Sicherung von Wechselrichtern ist ein weiterer wichtiger Faktor im Bereich der Schutzmaßnahmen. Auch diese können mechanisch und/oder elektronisch gegen Diebstahl gesichert werden. Wettersichere und korrosionsgeschützte Unterbringung der Zentraleinheit eines Solarparks sollte Standard sein. Die Auswahl der Wechselrichter hat nach den jeweiligen Anforderungen am Einsatzort zu erfolgen. Um den Ertragsausfall bei einem versicherten Sachschaden möglichst gering zu halten, sollte jeder Solarpark über ein regelmäßig geprüftes Ferndiagnosesystem verfügen. Je schneller ein Schaden am Park erkannt wird, desto schneller ist auch eine Reparatur möglich und begrenzt den Ertragsausfall.

Mitversicherung einer Trafostation

Trägt der Betreiber des Solarparks die Gefahr für die Trafostation, sollte diese auch entsprechend mitversichert werden. Bereits bei Angebotsanfrage ist die Versicherungssumme für die Trafostation zu beziffern.

Beantragung und Risikoprüfung

Die Prüfung der Versicherbarkeit stellt sich je nach Gegebenheiten und Anbieter unterschiedlich umfangreich dar. Alle Anfragen für eine Solarpark-Versicherung bei unseren Risikoträgern kann über den Risikofragebogen zur Versicherung von netzgekoppelten Photovoltaik-Freiflächenanlagen erfolgen. Die erforderlichen Informationen und Daten zum Ausfüllen des Fragebogens zur Solarparversicherung sind auf ein Minimum reduziert. In der Regel erhalten Sie spätestens zwei Werktage nach Einreichung eine Rückmeldung bzw. ein Angebot.

Neben der Solarparkversicherung (Allgefahrenversicherung) ist über rosa-photovoltaik.de auch eine Montageversicherung sowie die Betreiber-Haftpflichtversicherung erhältlich.

Allgefahrendeckung nach ABE (Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung)

Der Leistungsumfang einer Photovoltaikanlagen Versicherung ist gerade bei einer oft siebenstelligen Investitionsumme für eine Freiflächen Photovoltaikanlage von enormer Bedeutung. Allgefahrendeckung bedeutet, dass jede von außen auf die versicherte Anlage einwirkende Gefahr als mitversichert gilt, es sei denn, es besteht ein definierter Ausschluss. Um die Bedingungen der Elektronikversicherung auf die Gegebenheiten einer PV-Anlage zu konkretisieren, gibt es besondere Vereinbarungen und Klauseln.