Eine Beitragsanpassung ist die Änderung der Versicherungsprämie während der Vertragslaufzeit. Sie erfolgt nach den vertraglich vereinbarten Regeln und gesetzlichen Vorgaben und dient dazu, den Beitrag an Risiko, Leistungen und Kostenentwicklung anzupassen.
Die Zulässigkeit ergibt sich aus den Bedingungen des Vertrags und aus dem anwendbaren Recht. Anpassungen setzen in der Regel eine schriftliche Mitteilung voraus, die Grund, Umfang, neuen Beitrag und den Zeitpunkt des Wirksamwerdens nennt.
Der Versicherer informiert vorab in Textform. Die Anpassung wird zum angegebenen Termin wirksam, sofern kein Widerspruchs- oder Kündigungsrecht genutzt wird. Bei indexbasierten Anpassungen genügt häufig der Hinweis auf den maßgeblichen Indexwert. Bei Leistungsänderungen ist der geänderte Bedingungstext beizufügen.
Hebt der Versicherer den Beitrag an, ohne dass der Umfang der Leistungen im gleichen Verhältnis steigt, besteht meist ein befristetes Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung. Die Frist und Form ergeben sich aus der Police. Bei reinen Indexanpassungen kann das Sonderrecht ausgeschlossen sein, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
Summenanpassung ist die Änderung der Versicherungssumme und kann Beitrag und Entschädigungsrahmen betreffen. Tarifwechsel ist der Wechsel in ein anderes Produkt mit eigenem Preis und Bedingungen. Beitragsangleichung nach Gefahrerhöhung erfolgt anlassbezogen und ist keine allgemeine Beitragsanpassung.
In der Haftpflichtversicherung erfolgen Beitragsanpassungen häufig auf Basis objektiver Kennzahlen wie Umsatz, Lohnsumme, Stückzahlen oder Zahl der Beschäftigten. Änderungen dieser Bezugsgrößen lösen eine Nach- oder Vorausveranlagung aus. Der individuelle Schadenverlauf kann zu Prämienanpassungen, Selbstbehaltsänderungen oder Zeichnungsauflagen führen. In berufsspezifischen Policen mit Claims-made-Bedingungen beeinflussen Retroaktivdaten, Tätigkeitsumfang und Deckungssummen die Prämie. Reine Indexanpassungen sind ebenfalls möglich. Ein Sonderkündigungsrecht besteht in der Regel bei Beitragserhöhungen ohne entsprechenden Mehrschutz, ausgenommen vertraglich vereinbarte automatische Indexanpassungen. Kfz-Haftpflicht mit Schadenfreiheitsklassen ist hiervon getrennt zu betrachten.
In Photovoltaikversicherungen führen Erweiterungen der Anlagenleistung, hinzugefügte Speicher oder Wallboxen sowie neue Kostenbausteine oft zu einer Beitragsanpassung. Indexklauseln können Gerüst, De und Remontagekosten aktualisieren. Wer Nachträge, Stücklisten und Rechnungen bereithält, beschleunigt die korrekte Neuberechnung.
Beitragsanpassungen sind ein reguläres Instrument, um Schutz und Preis im Gleichgewicht zu halten. Transparente Begründung, korrekte Fristen und eine saubere Dokumentation sichern eine faire und nachvollziehbare Anpassung, in der Sach und Haftpflichtversicherung gleichermaßen.
Datum der letzten Änderung: 05.11.2025