Brand

In der Sachversicherung beschreibt Brand eine Feuererscheinung mit Flammenbildung, die ihren vorgesehenen Herd verlassen hat und sich selbstständig ausbreiten kann. Ein ersatzfähiger Brandschaden liegt vor, wenn versicherte Sachen hierdurch beschädigt oder zerstört werden und keine Ausschlüsse greifen.

Versicherungsrechtliche Einordnung

Brand zählt zu den klassischen Gefahren der Feuerversicherung und ist regelmäßig Bestandteil von Gebäude- und Inhaltsversicherungen. In technischen Versicherungen sowie Allgefahrendeckungen (z.B. Photovoltaikversicherungen) ist Brand ebenfalls erfasst, oft zusammen mit Explosion und Blitzschlag.

Gebäudeversicherung und Inhaltsversicherung

Schmorschaden ohne offene Flamme gilt nicht in jedem Vertrag als Brand. Deckung besteht nur, wenn die Bedingungen Schmorschäden ausdrücklich einschließen.


Sengschaden durch Hitze oder Funkenflug ohne eigenständige Feuerausbreitung ist je nach Police ausgeschlossen oder nur mit besonderer Klausel versichert.


Kurzschluss und Überhitzung ohne Flammenbildung gelten nicht als Brandereignis. Folgeschäden durch daraus entstehenden Brand sind hingegen gedeckt.


Nutzfeuer in dafür bestimmten Anlagen ist kein Versicherungsfall, solange es den Herd nicht verlässt.

Typische Schadenbilder

Durchgebrannte Dach- und Fassadenbereiche, verrußte Räume, deformierte Tragteile, verschmorte Elektroinstallation, zerstörte Maschinen oder Elektronik. Häufig treten Folgeschäden durch Löschwasser, Rauch und Ruß auf.

Leistungsumfang

Erstattet werden Reparatur oder Wiederbeschaffung nach vereinbartem Bewertungsmaßstab. Zusätzlich können Kostenbausteine ersetzt werden, zum Beispiel Aufräumung, Entsorgung, Dekontamination, De und Remontage, Gerüst sowie Schadensuchkosten. Sublimits und Selbstbehalte sind zu beachten. Bei Totalschaden greifen die Regelungen zu Wiederbeschaffungswert oder Neuwert mit etwaiger Neuwertspitze.

Nachweise und Schadenabwicklung

Erforderlich sind schnelle Schadenmeldung, Fotodokumentation, Einsatzberichte von Feuerwehr oder Polizei, Ursachenanalyse durch Fachbetriebe oder Sachverständige, Verzeichnis beschädigter Sachen sowie nachvollziehbare Kostenvoranschläge und Rechnungen. Maßnahmen zur Schadenminderung wie provisorische Sicherung und Trocknung sind zu dokumentieren.

Besonderheiten bei Technik und Photovoltaik

Bei Photovoltaikanlagen betrifft Brand häufig Dachaufbauten, Kabelwege, Wechselrichterräume und Zählerplätze. Allgefahrendeckungen sehen meist ergänzende Kostendeckungen vor, etwa für Dekontamination und Entsorgung brandkontaminierter Bauteile sowie Ertragsausfall nach Karenzzeit bis zur vereinbarten Haftzeit. Die klare Zuordnung der beschädigten Komponenten und eine saubere Trennung der Kostenpositionen erleichtern die Regulierung.

Prävention

Normgerechte Elektroinstallation, wirksamer Überspannungsschutz, regelmäßige Inspektionen, ordnungsgemäße Lagerung brennbarer Stoffe, funktionierende Brandmelde- und Löschanlagen sowie dokumentierte Wartung senken Risiko und Schadenhöhe.

Fazit

Brand ist eine zentrale Grundgefahr der Sachversicherung. Eine präzise Definition, klare Abgrenzung zu Schmorschäden und Kurzschluss ohne Flamme sowie passende Kostenbausteine sichern eine verlässliche Entschädigung. Sorgfältige Prävention und vollständige Nachweise beschleunigen die Schadenregulierung.

Datum der letzten Änderung: 24.11.2025


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