Die Claims-Made-Deckung ist ein Deckungsprinzip in Haftpflichtversicherungen, bei dem der Versicherer leistet, wenn der Anspruch des Dritten während der laufenden Versicherungsperiode erstmals gegen den Versicherungsnehmer erhoben und dem Versicherer gemeldet wird. Maßgeblich ist also der Zeitpunkt der Anspruchserhebung, nicht der Zeitpunkt des schadenauslösenden Ereignisses.
Ein versicherter Anspruch liegt vor, wenn ein Dritter den Versicherungsnehmer während der Policenlaufzeit (oder einer vereinbarten Nachmeldefrist) wegen eines Vermögens-, Personen- oder Sachschadens in Anspruch nimmt und dieser Anspruch unter den vereinbarten Tätigkeits- und Deckungsumfang fällt. Voraussetzung ist die rechtzeitige und formgerechte Meldung an den Versicherer.
Claims-Made-Policen arbeiten häufig mit einem Retroaktivdatum. Schäden, die aus Handlungen vor diesem Datum resultieren, sind ausgeschlossen, selbst wenn der Anspruch heute erhoben wird. Eine ausgeweitete Rückwärtsdeckung kann frühere Tätigkeiten einschließen und so Deckungslücken bei Versichererwechseln vermeiden.
Nach Vertragsende kann eine vertragliche Nachmeldefrist vereinbart werden, in der Ansprüche aus vor Vertragsende liegenden Handlungen noch gemeldet werden dürfen. Diese Frist erweitert nur den Zeitraum für die Anspruchsmeldung, nicht den Zeitraum der versicherten Tätigkeit, der durch das Retroaktivdatum begrenzt bleibt.
Occurrence-Deckungen knüpfen an den Zeitpunkt des schadenauslösenden Ereignisses an. Ein später erhobener Anspruch ist gedeckt, solange das Ereignis während der damaligen Laufzeit lag. Bei Claims-Made zählt hingegen der Zeitpunkt der Anspruchserhebung; damit sind lückenlose Anschlussversicherungen, Retroaktivdaten und Nachmeldefristen besonders wichtig.
Professionelle Haftpflicht (zum Beispiel Beratungs-, IT-, Anwalts- oder Maklerhaftpflicht), D&O-Policen, Cyber- und Medienhaftpflicht sowie weitere Sparten mit spät manifestierten Schäden oder langen Prüf- und Anspruchszeiträumen.
Bei Wechsel des Versicherers oder Unterbrechungen der Deckung ist auf identische oder weitergeführte Retroaktivdaten zu achten. Ohne Rückwärtsdeckung fallen spät erhobene Ansprüche aus früheren Tätigkeiten aus der Deckung. Ebenso wichtig sind ausreichend lange Nachmeldefristen und klare Meldeobliegenheiten.
Ansprüche und relevante Umstände sind unverzüglich und dokumentiert zu melden. Viele Bedingungen erlauben auch die vorsorgliche Meldung eines Umstandes, aus dem künftig ein Anspruch entstehen könnte. Eine ordnungsgemäße Meldung kann den Anspruch in der laufenden Periode „fixieren“ und spätere Deckung sichern.
Claims-Made-Policen sehen spezifische Versicherungssummen und häufig Selbstbehalte je Anspruch vor. Der Versicherer prüft, wehrt unberechtigte Forderungen ab (passiver Rechtsschutz) und befriedigt berechtigte Ansprüche bis zur vereinbarten Summe, einschließlich Verteidigungs- und Verfahrenskosten, soweit vereinbart.
Ein Beratungsfehler aus dem Vorjahr führt erst jetzt zu einem finanziellen Schaden beim Kunden. Der Anspruch wird heute erhoben und gemeldet. Gedeckt ist der Fall, wenn die aktuelle Police gilt, das Retroaktivdatum vor dem Beratungszeitraum liegt und keine Ausschlüsse greifen.
Nach Kündigung der Police wird eine Nachmeldefrist vereinbart. Ein kurz darauf erhobener Anspruch bezieht sich auf Tätigkeiten innerhalb der Laufzeit und wird innerhalb der Nachmeldefrist gemeldet. Trotz fehlender aktueller Laufzeit besteht Deckung.
Vorteile: präzise Steuerung der Deckung, kalkulierbare Reserven für Spätschäden, flexible Anpassung über Retroaktivdaten und Nachmeldefristen. Grenzen: erhöhte Sensibilität für Deckungslücken bei Wechseln, strikte Einhaltung von Meldefristen und -formen erforderlich.
Die Claims-Made-Deckung orientiert sich am Zeitpunkt der Anspruchserhebung. Wer Retroaktivdatum, Nachmeldefristen und Meldeobliegenheiten im Blick behält, erhält verlässlichen Schutz für spät manifestierte Haftungsfälle und vermeidet Lücken bei Vertragswechseln.
Datum der letzten Änderung: 15.09.2025