Elementarschäden

Elementarschäden sind Sachschäden durch außergewöhnliche Naturereignisse. In der Sachversicherung werden sie als erweiterte Elementargefahren gesondert versichert. Der genaue Umfang ergibt sich aus den Bedingungen der Police und kann durch Selbstbehalte und Sublimits begrenzt sein.


Typisch versicherte Naturgefahren



Sturm und Hagel sind häufig in der Grunddeckung der Gebäude oder Inhaltsversicherung enthalten und zählen nicht zu den erweiterten Elementargefahren. Sturmflut ist oft ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

PV-Versicherung im Kontext Elementar

Die Photovoltaikversicherung arbeitet meist im Allgefahrenansatz. Elementarereignisse sind enthalten, sofern keine Ausschlüsse greifen und die betroffenen Komponenten als versicherte Sachen definiert sind. Abgedeckt sind in der Regel Module, Unterkonstruktion, DC und AC Verkabelung, Wechselrichter, Mess und Schalttechnik sowie optional Speicher, Wallboxen und Trafos.

PV spezifische Schadenbilder

Überschwemmung: Unterspülte Gestelle und korrodierte DC Leitungen bei Freiflächenanlagen, in Kellerräumen überflutete Wechselrichter, zerstörte Zählerplätze.


Schneedruck und Lawinen: Verformte oder gebrochene Modulrahmen, Verformung und Bruch der Unterkostruktion


Erdfall und Erdrutsch: Setzungen an Pfahlfundamenten, Zugbeschädigungen an Kabeltrassen, verschobene Tische im Feld.

Leistungsumfang und Grenzen

Erstattet werden Reparatur oder Wiederbeschaffung nach vereinbartem Bewertungsmaßstab. Photovoltaikpolicen enthalten oft zusätzliche Kostenbausteine wie De und Remontage, Gerüst, Entsorgung, Dekontamination, Schadensuchkosten und eine Ertragsausfalldeckung mit Karenzzeit und Haftzeit. Zahl und Höhe der Sublimits sind entscheidend. In exponierten Lagen können höhere Selbstbehalte, Auflagen oder Ausschlüsse gelten.

Risikozuordnung und Prämie

Für Hochwasser orientieren sich Versicherer an Gefahrenkarten und Zonen wie den ZÜRS Zonen. Höhere Gefährdung führt zu strengeren Annahmekriterien und teils zu Sicherungsauflagen. Bei PV Freiflächen wirken Geländehöhen, Entwässerung, Kabeltiefe und Stationsstandort auf die Einstufung.

Nachweise im Schadenfall

Fotodokumentation, Monitoringexporte, Inverter Logs, Mess und Prüfprotokolle, Gutachten, Wetter und Pegelnachweise sowie Nachweise zu Sicherungen gegen Rückstau. Bei Dekontamination sind Entsorgungsnachweise erforderlich. Eine zeitnahe Meldung und Schadenminderungspflicht sind einzuhalten.

Praxisbeispiel Photovoltaik

Nach Starkregen läuft oberirdisches Wasser in den Technikraum. Der Wechselrichter wird beschädigt, Kabelkanäle müssen geöffnet und getrocknet werden. Die PV Police übernimmt Wiederherstellungskosten für Geräte und Leitungen, Nebenkosten für Freilegung, Trocknung und Entsorgung innerhalb der Sublimits sowie Ertragsausfall nach Ablauf der Karenzzeit bis zur vereinbarten Haftzeit.

Fazit

Elementarschäden sind selten, können aber sehr teuer werden. In der Photovoltaikversicherung sichern klare Definitionen der versicherten Komponenten, realistische Sublimits und eine belastbare Ertragsausfalldeckung eine zuverlässige Regulierung. Prävention durch Standortwahl, Entwässerung und gesicherte Technikräume reduziert das Risiko.

Datum der letzten Änderung: 06.11.2025


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