Fahrlässigkeit

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch handelt derjenige fahrlässig, der die „erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“. Das bedeutet, dass jeder die Sorgfalt aufbringen muss, die in einer bestimmten Situation objektiv notwendig ist. Das heißt im Umkehrschluss: Versicherungsnehmer haben eine Sorgfaltspflicht, um mögliche Schäden gar nicht erst entstehen zu lassen. Wird die Sorgfaltspflicht verletzt, handelt der Versicherungsnehmer in diesem Moment fahrlässig und erhöht damit das Risiko, dass ein unvorhergesehener Schaden entsteht.

Datum der letzten Änderung: 06.12.2021


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