Zeitwert

Der Zeitwert ist der Wert einer Sache zum Schadenzeitpunkt unter Berücksichtigung von Alter, Abnutzung, Zustand und technischer Veraltung. Er spiegelt wider, was die Sache aktuell wirtschaftlich noch wert ist, nicht was sie neu kosten würde. In vielen Sachversicherungen dient der Zeitwert als Entschädigungsmaßstab, sofern keine Neuwert- oder Wiederbeschaffungsvereinbarung besteht.

Berechnung des Zeitwerts

Ausgangspunkt ist der Neuwert (Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte). Davon werden Wertminderungen abgezogen: altersbedingter Verschleiß, Gebrauchsspuren, technische und wirtschaftliche Überholung, Defekte. In der Praxis erfolgt die Herleitung über lineare oder degressive Abschläge, Restnutzungsdauer-Modelle oder Marktpreise vergleichbarer gebrauchter Güter. Maßgeblich bleibt der wirtschaftlich erzielbare Wert am Markt.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Neuwert: Kosten für Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung in gleicher Art und Güte ohne Abzug für Alter und Abnutzung.


Gemeiner Wert bzw. Verkehrswert: Preis, der bei gewöhnlichem Geschäftsverkehr zu erzielen wäre; kann je nach Marktlage unter oder über dem rechnerischen Zeitwert liegen.


Restwert: Wert der noch verwendbaren oder verwertbaren Reste nach dem Schaden, der von der Entschädigung abgezogen werden kann, sofern vertraglich vorgesehen.

Auswirkungen im Schadenfall

Bei Zeitwertdeckung erstattet der Versicherer Reparaturkosten bis maximal zum Zeitwert oder bei Totalschaden den Zeitwert abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts. Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten den Zeitwert deutlich, liegt wirtschaftlicher Totalschaden vor. Kostenpositionen wie De- und Remontage, Entsorgung oder Gerüst sind nur gedeckt, wenn der Vertrag dies vorsieht und die Summe aus Zeitwert und Kosten im Rahmen bleibt.

Praxisbezug Photovoltaik und Technik

Bei Photovoltaikanlagen sinkt der Zeitwert durch technische Weiterentwicklung und Degradation der Module. Wechselrichter unterliegen kürzeren Lebenszyklen, was zu stärkerem Zeitwertabschlag führt. Einige Technik- und Photovoltaikpolicen sehen Mehrkostenregelungen für Technologiefortschritt vor, wenn identische Ersatzteile nicht mehr erhältlich sind. Ohne solche Erweiterungen bleibt die Entschädigung auf den Zeitwert begrenzt.

Belege und Nachweise

Zur objektiven Ermittlung dienen Anschaffungsrechnungen, Seriennummern, Wartungs- und Prüfprotokolle, Fotos, Marktpreisrecherchen und Gutachten. Bei Serienprodukten helfen Gebrauchtmarkt- und Herstellerangaben zur Restlebensdauer. Eine vollständige Dokumentation beschleunigt die Regulierung und reduziert Bewertungsstreit.

Beispiel

Ein fünf Jahre alter Wechselrichter kostete neu 1.600 Euro. Der marktübliche Preis für ein gleichwertiges, gebrauchtes Gerät liegt bei 600 bis 700 Euro; hinzu kommt ein Abschlag wegen bekannter Ausfallwahrscheinlichkeit. Der Zeitwert wird mit 650 Euro angesetzt. Übersteigen Reparaturkosten diesen Betrag, gilt der Schaden wirtschaftlich als Totalschaden, sofern der Vertrag Zeitwertdeckung vorsieht.

Fazit

Der Zeitwert ist ein zentraler Bewertungsmaßstab in der Sachversicherung, der die wirtschaftliche Realität zum Schadenzeitpunkt abbildet. Ob Zeitwert, Neuwert oder besondere Mehrkostenregelungen gelten, entscheidet der Vertrag. Wer Werte und Unterlagen aktuell hält, erhält eine faire und zügige Entschädigung.


Datum der letzten Änderung: 12.09.2025


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