Überspannung bezeichnet eine kurzzeitige Spannungsspitze oberhalb der für elektrische Anlagen vorgesehenen Nennspannung. Solche Impulse können elektronische und elektrotechnische Komponenten schädigen oder zerstören. In der Versicherung ist die saubere Einordnung entscheidend, weil Deckung und Nachweise je nach Police und Ursache variieren.
Blitznahe Ereignisse: Direkteinschlag oder induzierte Einkopplung in Leiterschleifen erzeugt hohe Impulsenergien. Schalthandlungen: Ein- und Ausschalten größerer Lasten, Trafoschaltungen oder Rückspeiseereignisse führen zu transienten Überspannungen. Netzfehler: Unsymmetrien, Erdschlüsse oder Spannungsanhebungen im Versorgungsnetz. Elektrostatische Entladungen und Rückwirkungen aus benachbarten Anlagen sind weitere Quellen.
Durchschlag von Halbleitern in Wechselrichtern, Zerstörung von Varistoren und Schutzdioden, Isolationsschäden an DC-Strings, Ausfall von Steuerungen, Beschädigung von Mess- und Kommunikationstechnik. Folgeschäden reichen von Ertragsverlusten bis zu Sekundärschäden an Peripherie.
Allgefahren-Policen für Technik oder Photovoltaik decken Überspannung in der Regel mit ab, soweit kein Ausschluss greift und ein unvorhergesehenes Ereignis vorliegt. In Gebäude- und Inhaltsversicherungen (benannte Gefahren) ist Überspannung oft nur bei Blitz oder als gesonderter Baustein versichert. Wichtig sind vertragliche Definitionen: ob Überspannung eigenständig versichert ist, nur als Blitzfolge gilt oder gänzlich ausgeschlossen bleibt.
Dokumentation von Messwerten und Fehlercodes, Sichtprüfung und Fotobelege (zerstörte Varistoren, Brandspuren), Prüfprotokolle von Fachbetrieben, Netzbetreiberbestätigung bei Netzereignissen, Blitzortungsnachweise aus dem Zeitraum des Schadens. Seriennummern, Stücklisten und Inbetriebnahmeprotokolle erleichtern die Zuordnung.
Kein Ersatz für normalen Verschleiß, Alterung oder Kapazitätsverlust von Bauteilen ohne schadenbegründendes Ereignis. Schäden durch nicht fachgerecht installierte oder fehlende Schutzgeräte können zu Kürzungen führen, wenn der Verstoß ursächlich war. Sublimits und Selbstbehalte für Überspannungsschäden sind verbreitet.
Mehrstufiger Schutz aus Überspannungsableitern (Typ 1/2/3) an geeigneten Einbauorten, fachgerechter Potenzialausgleich, kurze Leitungswege und Schleifenminimierung, ausreichende Isolationsabstände und korrektes Erdungskonzept. Regelmäßige Wartung und Sichtprüfung, Dokumentation der Schutzgeräte sowie rechtzeitiger Austausch gealterter Ableiter sind Bestandteil wirksamer Prävention.
Schutz muss DC- und AC-Seite berücksichtigen: DC-Ableiter nahe Generatoranschlusskasten bzw. am Wechselrichter, AC-Ableiter an der Einspeisestelle, Koordination mit Blitzschutzsystemen des Gebäudes. Datenschnittstellen (Monitoring, Router, Zähler) sind ebenfalls zu schützen. In vielen Photovoltaikversicherungen sind neben dem Sachschaden auch Kostenpositionen (De- und Remontage, Entsorgung, Gerüst) und Ertragsausfall während der Reparatur mitversichert; die Bedingungen entscheiden über Umfang und Dauer.
Überspannung ist eine häufige Schadenursache bei elektrischen und elektronischen Anlagen. Eine Kombination aus abgestuftem Schutzkonzept, sauberer Dokumentation und passender Versicherungspolice stellt sicher, dass Risiken beherrschbar bleiben und versicherte Schäden zügig reguliert werden können.
Datum der letzten Änderung: 12.09.2025