Überversicherung

Ist die angegebene bzw. dokumentierte Versicherungssumme höher als der Wert der versicherten Sache, so spricht man von einer Überversicherung. Gemäß Versicherungsvertragsgesetz ist es dem Versicherungsunternehmen aufgrund des Bereicherungsverbotes nicht möglich, mehr als den eigentlichen Schaden zu ersetzen. Aus diesem Grund hat das Versicherungsunternehmen sowie der Versicherungsnehmer bei einer Überversicherung das Recht auf sofortige Herabsetzung von Versicherungssumme und somit der Präme, sofern es sich nicht um einen Mindestbeitrag handelt. Ist die Überversicherung auf einen strafbaren Hintergrund zurückzuführen, ist der Vertrag von Anfang an hinfällig und ist so zu betrachten, als hätte er nie bestanden.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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