Auskunftspflicht

Beim Zustandekommen eines Versicherungsvertrages ergeben sich für Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer einige Verpflichtungen. Eine davon ist die Auskunftspflicht, d. h., wenn es zu einem Schadenfall kommt, hat der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer eine Auskunftspflicht. Sie kann für die Feststellung des Schadenfalls bzw. die spätere Leistungspflicht bedeutsam sein.

Datum der letzten Änderung: 06.12.2021


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