Abhandenkommen

Unter dem Abhandenkommen einer Sache versteht man dessen unfreiwilligen Verlust ohne Wissen, Zutun oder Willen des Besitzers. Beispiel: Diebstahl eines Wechselrichters. Die Gefahr Abhandenkommen ist in unseren Photovoltaik-Versicherungsangeboten mit abgedeckt.

Datum der letzten Änderung: 06.12.2021


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