Diebstahl

Als Diebstahl bezeichnet man die Wegnahme von Sachen durch Dritte, in der Absicht sich diese rechtswidrig anzueignen. Im Unterschied zum Einbruchdiebstahl werden dabei keine nennenswerten Hindernisse überwunden. Der Diebstahl ist im Rahmen einer Photovoltaikversicherung standardmäßig mitversichert.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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