Karenzzeit

Die Karenzzeit bezeichnet in der Ertragsausfallversicherung einer Photovoltaikversicherung den vertraglich festgelegten Zeitraum nach Eintritt eines versicherten Sachschadens, in dem keine Entschädigung für Ertragsverluste gezahlt wird. Sie wirkt wie ein zeitlicher Selbstbehalt und dient der Abgrenzung kurzfristiger Unterbrechungen ohne nennenswerten wirtschaftlichen Einfluss.

Definition und Geltungsbereich

Leistungen aus der Ertragsausfalldeckung beginnen erst nach Ablauf der Karenzzeit, sofern ein versicherter Sachschaden vorliegt (zum Beispiel Überspannungsschaden am Wechselrichter). Ohne Sachschaden ausgelöste Mindererträge sind in der Regel nicht gedeckt. In vielen Verträgen wird die Karenzzeit synonym als Wartezeit bezeichnet.

Typische Dauer

Übliche Werte in Photovoltaikpolicen liegen zwischen 48 und 72 Stunden. Bei größeren Gewerbeanlagen oder in individuell kalkulierten Verträgen können längere Karenzzeiten vereinbart sein, was die Prämie senken kann, aber den kurzfristigen Schutz reduziert.

Wirkung auf die Entschädigung

Ertragsausfälle innerhalb der Karenzzeit bleiben unberücksichtigt. Nach Ablauf der Karenzzeit wird bis zur vertraglich vereinbarten Haftzeit entschädigt, typischerweise auf Basis einer Tagesentschädigung pro kWp oder anhand der tatsächlich entgangenen Einspeisevergütung beziehungsweise des Eigenverbrauchsvorteils, abhängig vom Tarif.

Abgrenzung zu Haftzeit und Selbstbehalt

Die Haftzeit begrenzt die maximale Dauer der Entschädigung. Der finanzielle Selbstbehalt reduziert die Zahlung in Euro, unabhängig vom Zeitfaktor. Karenzzeit (zeitlicher Selbstbehalt) und monetärer Selbstbehalt können kombiniert auftreten.

Praxisbeispiel

Nach einem Blitz nahen Überspannungsereignis fällt der Wechselrichter aus, die Anlage steht 10 Tage still. Vereinbart sind 48 Stunden Karenzzeit und 90 Tage Haftzeit. Die ersten 2 Tage bleiben unentschädigt; die folgenden 8 Tage werden gemäß Tarifregeln ersetzt.

Einflussgrößen und Gestaltung

Höhe der Tagesentschädigung, saisonale Ertragsprofile, Ersatzteilverfügbarkeit, Service-Level-Agreements, Diagnose- und Reaktionszeiten sowie Dokumentation des Schadenhergangs bestimmen die tatsächliche Entschädigung. Kürzere Karenzzeiten erhöhen den Prämienbedarf; längere Karenzzeiten setzen Anreize für schnelle Instandsetzung und ausreichende Ersatzteilstrategie.

Nachweise im Schadenfall

Erforderlich sind Belege zum auslösenden Sachschaden (Fotos, Prüf- und Inbetriebnahmeprotokolle, Fehlercodes), Ausfallzeiträume aus Monitoringdaten, Nachweise zur Wiederherstellung (Rechnungen, Protokolle) und gegebenenfalls Bestätigungen des Netzbetreibers bei Netzereignissen.

Besonderheiten bei Photovoltaik

Die Karenzzeit sollte mit typischen Wiederbeschaffungs- und Reparaturzeiten von Wechselrichtern und Komponenten abgestimmt sein. Bei älteren Anlagen kann die Nichtverfügbarkeit kompatibler Peripherie die Ausfallzeit verlängern; Policen mit Kosten- und Mehrkostenbausteinen (zum Beispiel Technologiefortschritt) reduzieren das Risiko, ohne die Karenzzeit selbst zu verändern.

Fazit

Die Karenzzeit definiert den Startpunkt der Leistungspflicht in der Ertragsausfallversicherung und bildet zusammen mit der Haftzeit den zeitlichen Rahmen des Schutzes. Eine realistische Vereinbarung, abgestimmt auf Technik, Servicekonzept und Ersatzteilstrategie, sorgt für planbare Absicherung bei wirtschaftlich vertretbarer Prämie.


Datum der letzten Änderung: 12.09.2025


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