Obliegenheiten sind vertragliche Pflichten des Versicherungsnehmers, die den sicheren Betrieb und eine reibungslose Schadenregulierung unterstützen. In Photovoltaikversicherungen betreffen sie insbesondere Installation, Schutzkonzepte, Wartung, Dokumentation, Änderungsmeldungen und das Verhalten im Schadenfall. Bei schuldhafter und ursächlich mitwirkender Verletzung kann der Versicherer Leistungen kürzen; bei Vorsatz droht Leistungsfreiheit, soweit rechtlich zulässig.
Gefahrerhebliche Angaben im Antrag vollständig und richtig machen und während der Laufzeit wesentliche Änderungen anzeigen: Leistungs- oder Flächenerweiterung, Speicher- oder Wallbox-Nachrüstung, Wechsel des Wechselrichtertyps, Standort- oder Montageartänderungen, längerfristige Stilllegung, Umbauten am Gebäude oder an der Elektroinstallation.
Montage durch qualifizierte Fachbetriebe, Einhaltung geltender Normen und Anschlussregeln, geprüfte Unterkonstruktion, statische Nachweise, korrekte DC/AC-Verkabelung, ausreichender Über- und Kurzschlussschutz, Potenzialausgleich und Erdung. Verwendung zugelassener Komponenten sowie dokumentierte Inbetriebnahme- und Prüfprotokolle.
Mehrstufiger Überspannungsschutz auf DC- und AC-Seite, mechanische Sicherungen gegen Diebstahl und unbefugten Zugriff, ordnungsgemäße Kabelwege und Dachdurchführungen, Brandschutzabstände und Schutz von Schalt- und Messplätzen. Bei Freiflächenanlagen ergänzend Zaun, Zugangskontrolle oder Videoüberwachung nach Vorgabe des Versicherers.
Regelmäßige, nachvollziehbare Wartung nach Hersteller- und Vertragsvorgaben, inklusive Sichtung von Modulen, Klemmen und Steckverbindern, Funktions- und Isolationsmessungen, Reinigung nach Bedarf, Firmware- und Sicherheitsupdates. Kontinuierliches Monitoring mit Alarmierung zur frühzeitigen Störungserkennung und Protokollierung von Ertragsdaten.
Geordnete Ablage von Stücklisten, Seriennummern, Rechnungen, Schalt- und Belegungsplänen, Mess- und Prüfprotokollen, Fotos von Montagezuständen, Wartungs- und Reinigungsnachweisen sowie Parametrierungs- und Firmwareständen. Diese Unterlagen sind im Schadenfall vorzulegen.
Freihalten von Entwässerungen, ausreichende Belüftung und Zugang zu Wechselrichtern, witterungs- und schneedruckgerechtes Betriebsregime, schnelle Sicherung lose gewordener Bauteile, rechtzeitiger Austausch gealterter Überspannungsableiter und defekter Steckverbinder.
Unverzügliche Schadenmeldung mit erster Sachverhaltsdarstellung, Schadenminderung und Absicherung der Anlage, keine eigenmächtigen riskanten Eingriffe. Fotos, Fehlercodes, Monitoringexporte und Messprotokolle bereitstellen, Besichtigung und Gutachten ermöglichen, Weisungen des Versicherers beachten. Bei Straftatverdacht polizeiliche Anzeige.
Vor aufwendigen Freilegungen oder Drittgutachten Abstimmung mit dem Versicherer, damit Such-, De- und Remontage-, Gerüst-, Entsorgungs- oder Dekontaminationskosten im vereinbarten Rahmen erstattet werden können. Rechnungen positionsgenau ausweisen.
Je nach Schwere und Kausalität: Leistungskürzung bis hin zur Leistungsfreiheit bei vorsätzlicher Verletzung. Fehlt der ursächliche Zusammenhang, bleibt eine Kürzung regelmäßig ausgeschlossen, sofern der Vertrag dies vorsieht. Der Versicherer kann Beiträge oder Bedingungen anpassen oder kündigen, wenn Obliegenheiten dauerhaft nicht erfüllt werden.
Obliegenheiten sichern Technik und Versicherungsschutz gleichermaßen. Wer Installation und Betrieb normgerecht gestaltet, Änderungen rechtzeitig meldet, Wartung und Monitoring dokumentiert und im Schadenfall strukturiert vorgeht, erhält eine zügige und vollständige Regulierung im vereinbarten Rahmen.
Datum der letzten Änderung: 22.10.2025