Technischer Totalschaden

Man spricht von einem technischen Totalschaden, wenn die Beschädigungen im Gesamten gesehen, derart erheblich sind, dass eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nicht mehr möglich ist oder einen völlig unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Weitere Begriffe in diesem Zusammenhang: Totalschaden, Wirtschaftlicher Totalschaden, Zeitwert, Restwert

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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