Tierverbiss

Tierverbiss bezeichnet die durch Tiere verursachte Beschädigung von Leitungen, Komponenten oder Bauteilen. Typische Verursacher sind Marder, Nagetiere und Waschbären. In der Sachversicherung liegt ein ersatzfähiger Schaden vor, wenn eine versicherte Sache körperlich beschädigt oder zerstört ist und keine Ausschlüsse greifen.

Typische Schadenbilder

Versicherungstechnische Einordnung

Gebäude- und Inhaltsversicherungen leisten nur, wenn Tierverbiss als Gefahr ausdrücklich vereinbart ist. In vielen Grunddeckungen ist der Schaden nicht automatisch eingeschlossen. Technische Versicherungen, insbesondere Photovoltaikversicherungen mit Allgefahrendeckung, sehen Tierverbiss häufig als versichertes Ereignis vor, sofern ein nachweisbarer Sachschaden an versicherten Komponenten vorliegt.

Besonderheiten in Photovoltaikversicherungen

Versichert sind regelmäßig Module, Unterkonstruktion, DC- und AC-Verkabelung, Wechselrichter sowie Mess- und Schalttechnik. Tierverbiss an Kabeln und Steckern führt oft zu Isolationfehlern und Anlagenstillstand. Neben der Reparatur kommen Kostenbausteine in Betracht, zum Beispiel De- und Remontage, Gerüst, Schadensuchkosten und Entsorgung. Ein Ertragsausfall wird separat nach Karenzzeit und bis zur Haftzeit entschädigt, wenn vereinbart.

Typische Ausschlüsse und Grenzen

Nachweise im Schadenfall

Fotodokumentation der Bissspuren und der beschädigten Bauteile, Prüf- und Messprotokolle wie Isolationsmessung oder Fehlersuche, Berichte des Fachbetriebs, Monitoringdaten zum Ausfall, Rechnungen mit positionsgenauer Aufschlüsselung. Bei Folgeschäden durch Feuchtigkeit sind der zeitliche Verlauf und provisorische Sicherungen zu dokumentieren.

Prävention

Praxisbeispiel

Ein Betreiber bemerkt wiederkehrende Isolationsfehler im Monitoring. Der Fachbetrieb lokalisiert die Störung durch Stringmessung und Öffnen von Kabelwegen. Ursache ist ein von Mardern durchgebissenes DC-Kabel im Kanal. Die Police erstattet die Reparatur der Leitungen, notwendige De- und Remontage sowie die Suchkosten bis zum Sublimit. Ertragsausfall wird nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit bis zur Haftzeit ersetzt.

Fazit

Tierverbiss ist ein häufiges Schadenszenario an Dach- und Freiflächenanlagen. Mit klar geregelter Allgefahrendeckung, passenden Sublimits und belastbaren Nachweisen lässt sich die Regulierung verlässlich abwickeln. Präventive Kabel- und Durchführungsmaßnahmen reduzieren Häufigkeit und Schadenhöhe deutlich.


Datum der letzten Änderung: 06.11.2025


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