Eine Allgefahrenversicherung (auch All-Risk-Deckung genannt) bietet Sachschutz nach dem Prinzip: Versichert ist jeder plötzlich und unvorhergesehen eintretende Sachschaden, soweit er nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Damit richtet sich der Blick nicht auf einen engen Katalog benannter Gefahren, sondern auf eine offene Deckung, die besonders bei technischen Anlagen, Photovoltaiksystemen, Maschinen und hochwertigen Betriebswerten sinnvoll ist.
Die Police arbeitet mit einer Beweislastumkehr gegenüber klassischen Benennungsdeckungen: Nicht der Versicherungsnehmer muss eine versicherte Gefahr belegen, sondern der Versicherer muss einen ausdrücklich vereinbarten Ausschluss nachweisen, wenn er die Leistung ablehnt. Das schafft in der Praxis breiteren Schutz und reduziert Deckungslücken bei untypischen Schadenverläufen.
Abgedeckt sind je nach Vertragsfassung unter anderem Bedienfehler, Material- oder Konstruktionsmängel mit Schadenfolge, Kurzschluss und Überspannung, thermische Einwirkungen, Fehlfunktionen von Mess- und Regeltechnik, Einbruchdiebstahl und Vandalismus, Sturm und Hagel, Leitungswasser, Brand und Blitz, sowie Schäden bei Transport, Montage oder innerbetrieblichen Verbringungen, sofern vereinbart. Kostenpositionen wie Aufräumung, Entsorgung, Dekontamination, De- und Remontage, Gerüst, Schadensuche sowie Ertrags- oder Betriebsunterbrechung können eingeschlossen werden.
Auch Allgefahrendeckungen kennen Grenzen. Regelmäßig ausgeschlossen sind normaler Verschleiß und Abnutzung, schleichende Veränderungen ohne Schadenereignis, vorsätzliche Schädigung durch den Versicherungsnehmer, Kriegs-, Kern- und politisch motivierte Risiken, Mängel ohne eingetretenen Sachschaden sowie Risiken, für die gesonderte Spezialdeckungen erforderlich sind. Die konkrete Liste ergibt sich aus Bedingungen und Klauseln der jeweiligen Police.
Bei benannten Gefahren (zum Beispiel klassische Gebäude- oder Inhaltsversicherung) besteht Schutz nur für explizit aufgeführte Ereignisse wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm. Alles andere ist stillschweigend ausgeschlossen. Die Allgefahrenversicherung dreht dieses Prinzip um: Alles ist zunächst versichert, nur klar definierte Ausschlüsse sind nicht gedeckt.
Weil der Schutz breiter ist, legen Versicherer, je nach Konzept, Wert auf klare Pflichten: Einhaltung behördlicher und gesetzlicher Vorgaben, fachgerechte Installation, Wartung nach Herstellervorgaben, wirksamer Überspannungs- und Überstromschutz, Zutritts- und Diebstahlschutz, zeitnahe Schadenmeldung und Mitwirkung bei der Feststellung. Ein ursächlicher Verstoß kann zu Leistungskürzungen führen.
Entschädigt werden je nach Vertrag Reparaturkosten inklusive notwendiger Nebenarbeiten oder der Wiederbeschaffungswert gleichwertiger Sachen. Verbesserungen oder technologische Nachfolger können zu Mehr- oder Minderwertregelungen führen. Selbstbehalte pro Schadenfall sind üblich; bei besonders diebstahlsgefährdeten oder mobilen Gütern können Sublimits gelten.
Die Prämie wird vor allem von der Art und dem Wert der versicherten Sachen, der Schadenhistorie, Sicherheitsstandards, Standort- und Umgebungsrisiken sowie der gewählten Selbstbeteiligung und Kostenbausteinen beeinflusst. Für Photovoltaikanlagen wirken zusätzlich Leistungsklasse, Montageart, Speicherintegration und Netzstandort.
Vorteile sind der breite Schutz, weniger Streit über die richtige Gefahrzuordnung und die Möglichkeit, wirtschaftliche Folgen wie Ertragsausfall mitzuversichern. Grenzen ergeben sich aus Ausschlüssen, aus geforderten Sicherungen und daraus, dass Abnutzung und Funktionsminderungen ohne Schadenereignis weiterhin nicht gedeckt sind.
Die Allgefahrenversicherung ist die praxisnahe Form des Sachschutzes, wenn Schäden vielfältige Ursachen haben und Deckungslücken vermieden werden sollen. Mit klaren Ausschlüssen, definierten Obliegenheiten und sinnvoll ausgewählten Kostenbausteinen bietet sie einen robusten, anwendungsnahen Schutz für technische Anlagen, Photovoltaik und hochwertige Betriebsmittel.
Datum der letzten Änderung: 11.09.2025