Das Anlagerisiko einer Photovoltaikanlage beschreibt die Gefahr, dass sich die wirtschaftlichen Erwartungen der Investition nicht erfüllen. Ursache können geringere Stromerträge, höhere Kosten, technische Ausfälle, Preis- und Regulierungsänderungen oder Marktverwerfungen sein. Das Risiko umfasst damit sowohl operative als auch finanzielle und rechtliche Komponenten.
Ertragsrisiko: Abweichungen der tatsächlichen Stromproduktion von der Prognose durch Wetter, Verschattung, Verschmutzung, Degradation der Module oder Netzabschaltungen.
Kostenrisiko: Unerwartete Aufwendungen für Wartung, Reparaturen, Ersatzteile (zum Beispiel Wechselrichter), Versicherung, Finanzierung, Netz- und Messentgelte.
Preis- und Vermarktungsrisiko: Änderungen von Strompreisen, Einspeisevergütungen, Direktvermarktungserlösen und Bezugsstromtarifen, die die Wirtschaftlichkeit beeinflussen.
Technologie- und Beschaffungsrisiko: Nichtverfügbarkeit alter Peripherie, Lieferkettenstörungen, steigende Komponentenpreise; Mehrkosten bei Ersatz durch technologische Nachfolger.
Rechts- und Regulierungsrisiko: Anpassungen von Netzanforderungen, Abgaben, steuerlichen Rahmenbedingungen oder Melde- und Nachweispflichten.
Kontrahentenrisiko: Leistungsstörungen bei EPC, Wartungsdienstleistern, Direktvermarktern, PPA-Gegenparteien oder Kreditgebern.
Versicherbar sind in der Regel unvorhergesehene Sachschäden an Anlage und Peripherie (Allgefahrenprinzip in Technik- bzw. Photovoltaikversicherungen) sowie daraus folgende Ertragsausfälle während Reparatur oder Wiederbeschaffung. Ebenfalls versicherbar sind typische Kostenpositionen wie De- und Remontage, Gerüst, Entsorgung, Dekontamination, Schadensuche, teils auch GAP-Deckung bei finanzierter Anlage und Rückwirkungsschäden bei Netzstörungen.
Nicht oder nur begrenzt versicherbar sind rein marktbedingte Mindererträge ohne versicherten Sachschaden, dauerhaft niedrigere Strompreise, politisch veranlasste Vergütungsänderungen ohne Bestandschutz, planmäßige Degradation sowie Fehlkalkulationen. Diese Risiken werden primär über Planung, Verträge und operative Steuerung gemanagt.
Standortqualität und Globalstrahlung, Ausrichtung und Neigung, Verschattungsfreiheit, Qualität von Modulen, Wechselrichtern und Unterkonstruktion, Schutz- und Überwachungstechnik, Wartungskonzept, Verfügbarkeitsgarantien, Eigenverbrauchsquote, Strompreisniveau und -entwicklung, Finanzierungsstruktur, steuerliche Behandlung und regulatorische Stabilität.
Technik: Sorgfältige Auslegung, hochwertige Komponenten mit belastbaren Garantien, Überspannungs- und Brandschutz, Monitoring mit Alarmierung, vorbeugende Wartung, dokumentierte Inspektionen, Ersatzteilstrategie für Wechselrichter und Peripherie.
Wirtschaft: Realistische Ertragsgutachten, konservative Annahmen zu Strompreisen und Degradation, ausreichende Rücklagen, passende Selbstbeteiligung und Kostenbausteine in der Versicherung, gegebenenfalls PPA- oder Preisgleitklauseln.
Verträge und Compliance: Klare SLA mit Servicepartnern, definierte Reaktionszeiten, Regelungen zur Datenhoheit, Nachweise für Versicherer und Finanzierer, fristgerechte Erfüllung behördlicher Vorgaben und Netzanforderungen.
Eine Allgefahren-Photovoltaikversicherung reduziert das Anlagerisiko, indem sie unvorhergesehene Sachschäden und die daraus folgenden Ertragsausfälle abdeckt. Sinnvolle Erweiterungen sind Kostenpositionen (De- und Remontage, Entsorgung, Dekontamination, Gerüst, Schadensuche), Verzicht auf Restwertanrechnung, Leistungen bei Technologiefortschritt und kurzfristigen Preissteigerungen, Rückwirkungsschäden durch Netzereignisse sowie gegebenenfalls Minderertrags- oder Restschuldbausteine.
Nach einem Elektronikschaden am Wechselrichter fällt die Anlage drei Wochen aus. Die Versicherung übernimmt Reparatur- und Nebenkosten sowie den Ertragsausfall gemäß Vertrag. Das Marktpreisrisiko eines später dauerhaft sinkenden Strompreises bleibt hingegen bestehen und ist durch Verträge oder betriebswirtschaftliche Reserven zu steuern.
Das Anlagerisiko einer Photovoltaikanlage ist vielschichtig. Versicherungen adressieren den zufallsbedingten Sachschaden und seine wirtschaftlichen Folgen, nicht jedoch reine Markt- oder Planungsrisiken. Ein tragfähiges Risikokonzept verbindet technische Qualität, belastbare Verträge, vorausschauendes Betriebskonzept und eine passgenaue Allgefahrendeckung.
Datum der letzten Änderung: 11.09.2025