Auskunftspflicht

Die Auskunftspflicht verpflichtet Antragsteller und Versicherungsnehmer, einem Versicherer auf Nachfrage alle für die Vertragsprüfung, Tarifierung und Schadenregulierung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Sie ergänzt die Anzeigepflicht und wirkt während der gesamten Vertragsbeziehung, insbesondere bei Risikofragen vor Vertragsbeginn sowie bei der Aufklärung von Schäden.

Wer ist verpflichtet

Verpflichtet sind der Antragsteller während der Anbahnungsphase und der Versicherungsnehmer während der Laufzeit. Bei Firmen- und Gemeinschaftsverhältnissen können auch vertretungsberechtigte Personen, Versicherte oder mitversicherte Eigentümer zur Auskunft herangezogen werden, sofern sie über die erforderlichen Informationen verfügen.

Wann gilt die Auskunftspflicht

Vor Vertragsabschluss: Beantwortung von Risikofragen und Vorlage angeforderter Unterlagen für die Annahmeentscheidung.


Während der Laufzeit: Auskünfte zu relevanten Risikoänderungen, zu angeforderten Nachweisen (zum Beispiel Wartungs- oder Prüfnachweise) und zur Vertragserfüllung.


Im Schadenfall: Detaillierte Angaben zum Hergang, zu Ursachen, Umfang, Vorschäden und zu getroffenen Schadensminderungsmaßnahmen; Bereitstellung von Belegen und Duldung von Besichtigungen und Gutachten.

Umfang der Informationen

Erfragt werden können technische Daten, Nutzungs- und Standortangaben, Sicherheits- und Wartungskonzepte, Kauf- und Rechnungsbelege, Fotos, Seriennummern, Protokolle, Mess- und Monitoringdaten, Vorversicherungs- und Schadenverläufe. Der Umfang muss sachlich gerechtfertigt und zur Beurteilung des Risikos oder der Schadenhöhe erforderlich sein.

Form, Fristen und Nachweise

Auskunft wird in der Regel schriftlich oder in Textform innerhalb angemessener Fristen verlangt. Zur Beschleunigung eignen sich strukturierte Nachweislisten, digitale Dokumente, lückenlose Rechnungs- und Fotodokumentation sowie nachvollziehbare Verweise auf technische Unterlagen. Fristverlängerungen sind möglich, sollten jedoch begründet werden.

Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Verarbeitung personenbezogener und sensibler Daten erfolgt auf gesetzlicher Grundlage oder nach Einwilligung. Versicherer müssen Zweck, Rechtsgrundlage und Datenquellen benennen; Betroffene haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Einschränkung der Verarbeitung. Daten sind nur im erforderlichen Umfang zu erheben und zu speichern.

Folgen bei Verstößen

Unvollständige oder verspätete Auskünfte können die Risikoprüfung verzögern oder zu Nachteilen führen: Vertragsanpassung, Ablehnung oder Kündigung in der Annahmephase; im Schadenfall je nach Kausalität Kürzung bis hin zur Leistungsfreiheit bei vorsätzlicher Pflichtverletzung. Maßgeblich sind Vertragsbedingungen und gesetzliche Vorgaben.

Praxisbeispiele

Vor Abschluss einer Technik- oder Photovoltaikversicherung fordert der Versicherer Leistung, Versicherungswert und risikorelevante Daten an. Im Schadenfall werden Erst-Anschaffungsrechnungen, Reparaturrechnungen, Protokolle, Berichte und eine schriftliche Darstellung des Schadenhergangs verlangt. Z. B. können, sofern ursächlich, zu Kürzungen führen.

Best Practices für Antragsteller und Versicherungsnehmer

Risikofragen vollständig und nachvollziehbar beantworten, relevante Unterlagen aktuell halten, Wartung und Prüfungen dokumentieren, Korrespondenz und Fristen protokollieren, Ansprechpartner benennen und bei Unklarheiten frühzeitig Rückfragen stellen. Eine klare Ablage erleichtert spätere Nachweise und beschleunigt die Bearbeitung.

Abgrenzung zur Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht regelt das proaktive Mitteilen gefahrerheblicher Umstände, insbesondere vor Vertragsbeginn und bei Risikoänderungen. Die Auskunftspflicht greift auf Nachfrage des Versicherers und konkretisiert die Informationsbeschaffung, etwa durch das Nachreichen bestimmter Dokumente oder die Beantwortung zusätzlicher Fragen.

Fazit

Die Auskunftspflicht ist ein zentraler Baustein für transparente Risiko- und Schadenprüfung. Wer fristgerecht, vollständig und beleggestützt Auskunft gibt, beschleunigt Annahme und Regulierung und vermeidet Konflikte über Deckung und Leistungshöhe.


Datum der letzten Änderung: 11.09.2025


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