Subsidiärdeckung

Andere Versicherungsverträge, die gleiche Risiken wie die genannte Subsidiärdeckung der Photovoltaikversicherung, abdecken haben Vorrang. Wird aus anderweitigen Versicherungsverträgen keine Leistung erbracht, setzt die vereinbarte Leistung aus dem Vertrag mit der vereinbarten Subsidiärdeckung ein.

Datum der letzten Änderung: 30.07.2018


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