Tarifbeitrag

Der Tarifbeitrag ist die nach dem Tarif des Versicherers kalkulierte Grundprämie in der Sachversicherung. Er ergibt sich aus den technischen Risikomerkmalen und der Versicherungssumme, bevor gesetzliche Versicherungssteuer, Ratenzahlungszuschläge sowie vertragliche Zu- oder Abschläge und ein möglicher Mindestbeitrag berücksichtigt werden.

Abgrenzung zu anderen Beitragsbegriffen

Nettobeitrag beschreibt den Beitrag nach allen vertraglichen Zu- und Abschlägen, jedoch ohne gesetzliche Versicherungssteuer und ohne Zahlweisezuschläge.


Zahlbeitrag oder Bruttobeitrag ist der endgültig zu zahlende Beitrag inklusive Versicherungssteuer und ggf. Ratenzahlungszuschlägen. Ausgangspunkt für beide ist der Tarifbeitrag.

Einflussfaktoren auf den Tarifbeitrag

Berechnung in Schritten

  1. Ermittlung des Tarifbeitrags anhand von Tarifmerkmalen und Versicherungssumme
  2. Anwendung von vertraglichen Zu- und Abschlägen wie Selbstbehalt, Sicherungsrabatt, schadenverlaufsabhängiger Rabatt oder Risikozuschlag
  3. Prüfung auf Mindestbeitrag und gegebenenfalls Anhebung auf die Beitragsuntergrenze
  4. Berücksichtigung von Zahlweisezuschlägen oder Skonti
  5. Aufschlag der gesetzlichen Versicherungssteuer zum Zahlbeitrag

Praxisbeispiel

Eine Sachdeckung wird mit einem Tarifbeitrag kalkuliert. Vertraglich sind ein Selbstbehaltnachlass und ein kleiner Risikozuschlag vereinbart. Nach Zu- und Abschlägen liegt der Nettobeitrag unter dem Mindestbeitrag des Versicherers, daher wird auf die Untergrenze angehoben. Anschließend werden Zahlweise und Versicherungssteuer berücksichtigt und der Zahlbeitrag festgelegt.

Fazit

Der Tarifbeitrag ist die zentralen Rechengröße in der Sachversicherung. Aus ihm entsteht über Zu- und Abschläge, Mindestbeitrag, Zahlweise und Versicherungssteuer der Zahlbeitrag. Klarheit über Begriffe und Berechnungsschritte erleichtert die Prüfung von Angeboten und Nachträgen.

Datum der letzten Änderung: 24.11.2025


Begriffe aus dem Index: T