Unterversicherung liegt in der Sachversicherung vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme geringer ist als der tatsächliche Versicherungswert der versicherten Sachen. Tritt ein Schaden ein, ersetzt der Versicherer den Schaden nur anteilig im Verhältnis von Versicherungssumme zu tatsächlichem Wert. Dadurch entsteht eine Finanzierungslücke bei Reparatur oder Wiederbeschaffung.
Versicherungswert: realistischer Wert der Sache zum maßgeblichen Bewertungszeitpunkt, meist Neuwert oder Zeitwert.
Versicherungssumme: vertraglich festgelegte Obergrenze der Entschädigung. Liegt sie unter dem Versicherungswert, besteht Unterversicherung.
Erstrisiko: fester Betrag ohne Unterversicherungsprüfung für definierte Positionen; hier wird keine Quote angewendet.
Entschädigung = Schadenhöhe multipliziert mit dem Verhältnis aus Versicherungssumme geteilt durch tatsächlichen Versicherungswert, anschließend werden Selbstbehalte und vereinbarte Abzüge berücksichtigt.
Beispiel: Versicherungswert 200.000 Euro, Versicherungssumme 150.000 Euro. Verhältnis 150.000 zu 200.000 entspricht 75 Prozent. Ein Teilschaden von 40.000 Euro wird mit 75 Prozent entschädigt, also 30.000 Euro abzüglich Selbstbehalt.
Unvollständige oder veraltete Wertermittlung bei Vertragsbeginn, Preissteigerungen am Markt, Erweiterungen und Nachrüstungen ohne Summenanpassung, Verwechslung von Netto- und Bruttopreisen, fehlende Berücksichtigung von Montage- und Nebenkosten, falscher Bewertungsmaßstab (Zeitwert statt Neuwert) oder Bestandsveränderungen ohne Meldung.
Teilschäden werden anteilig ersetzt, Totalschäden höchstens bis zur zu niedrigen Versicherungssumme. Kostenbausteine wie De- und Remontage, Entsorgung oder Gerüst greifen nur, soweit innerhalb der begrenzten Summe noch Deckung verbleibt und Sublimits nicht bereits ausgeschöpft sind.
Regelmäßige Wertfortschreibung und Inventur, Nutzung von Summenermittlungsbögen und Indexklauseln, zeitnahe Änderungsanzeige bei Zu- oder Umbauten, klare Dokumentation von Preisen inklusive Nebenkosten, Prüfung von Sublimits für Kostenpositionen, ggf. Vereinbarung von Vorsorgeklauseln und ausreichend dimensionierten Erstrisikosummen für Nebenkosten.
Stücklisten, Angebote und Rechnungen, Seriennummern, Fotos, Pläne, Inbetriebnahme- und Prüfprotokolle sowie aktuelle Marktpreise vergleichbarer Güter. Diese Unterlagen erleichtern die korrekte Summenfestlegung und beschleunigen die Regulierung.
Unterversicherung tritt häufig nach Modernisierungen, Zukäufen oder Preissteigerungen auf, wenn die Versicherungssumme nicht angepasst wird. Sinnvoll ist ein fester jährlicher Prüfungstermin vor Ablauf der Kündigungsfrist, damit Anpassungen rechtzeitig umgesetzt werden können.
Unterversicherung führt zu anteiligen Entschädigungen und damit zu Finanzierungslücken. Wer den Versicherungswert realistisch ermittelt, die Summe laufend aktualisiert und geeignete Klauseln nutzt, stellt vollständigen Schutz sicher und vermeidet unangenehme Überraschungen im Schadenfall.
Datum der letzten Änderung: 15.09.2025