Vermögensschaden

Man spricht von einem Vermögensschaden, wenn einer Person oder einer Personengruppe ein finanzieller Schaden, ein sogenannter geldwerter Nachteil, entstanden ist. Dabei wird zwischen einem echten und einem unechten Vermögensschaden (Vermögensfolgeschaden) unterschieden:

Ein unechter Vermögensfolgeschaden resultiert aus einem vorausgegangenem Sach- oder Personenschaden. Wenn zum Beispiel zu einem Personenschaden nachfolgend noch ein Verdienstausfall hinzukommt, weil die geschädigte Person ihrer Arbeit nicht nachgehen kann.

Ein reiner Vermögensschaden resultiert nicht aus einem vorausgegangenem Personen- oder Sachschaden. In diesem Fall wird ein Dritter direkt finanziell geschädigt. Beispielsweise durch eine Falschberatung.

Datum der letzten Änderung: 16.12.2022


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